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h) Ankauf des Hauses Ketzer im Steinweg - Vorlage Nr. 444 -
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des bebauten Grundstückes Flur 44, Nr. 298 = 181 nf von Frau Elisabeth Ketzer durch den Sanierungsträger zu. Der Kaufpreis beträgt 72.000,-- DM. Ein Teilbetrag in Höhe von 25.000,-- DM ist eine Woche nach Abschluß des Veräußerungsvertrages, der Rest nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch, spätestens aber 3 Wochen nach Vertragsabschluß fällig. An Nebenleistungen erhält Frau Ketzer:
a) den Ersatz der Unternehmerkosten für den Umzug und der Kosten für den Telefonanschluß auf Nachweis
b) eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 3.500,— DM und
c) einen Mietzuschuß in Höhe von 90,— DM ab 01.08.1983 auf die Dauer von 3 Jahren.
Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt an der Renovierung der Ersatzwohnung durch die Übernahme der Personalkosten für den Einsatz der Arbeiter des städtischen Bauhofs.
Ratsmitglied Schwind (CDU) kritisiert, daß das Haus Ketzer nicht zusammen mit dem benachbarten Gebäude erworben und abgerissen wurde. Er verweist auf seinen entsprechenden Hinweis in einer früheren Sitzung, der nicht beachtet worden sei.
Dipl. Ing. Friedsam hält entgegen, daß der Ankauf des Hauses Ketzer zu den üblichen Bedingungen erfolgt sei. Insofern seien der Stadt keine Mehraufwendungen entstanden.
Ratsmitglied Widner (SPD) kritisiert, daß die Vorlage Nr. 444 erst in der Sitzung verteilt worden sei. Er bittet darum, Vorlagen spätestens in den Fraktionssitzungen vorzulegen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß noch am Sitzungstage mit Frau Ketzer verhandelt worden sei. Insofern sei es nicht möglich gewesen, die Vorlage früher zu fertigen. Im übrigen werde er sich bemühen, die Vorlagen so rechtzeitig zu erstellen, daß sie in den Fraktionssitzungen vorlägen.
Punkt 1/3: Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung
mit der Ortsgemeinde Staudt/Verbandsgemeinde Wirges zur Erschließung des Industriegebietes "Alter Galgen"
- Anlagen Nr. 5 und 6 -
1. Die Verwaltung verweist auf die als Anlage Nr. 5 und 6 beigefügten Entwürfe einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wirges und der Ortsgemeinde Staudt über die Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen".
2. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt die Frage, welche Kosten der Stadt für die Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" aufgrund dieser Vereinbarungen entstehen.
Oberamtsrat Kaltenhäuser erläutert die Kosten wie folgt:
Für den Endausbau der Straße seien auBzuwenden. Davon müsse die Stadt 60 % finanzieren.
Die Kosten der Baustraße beliefen sich auf 560.000,-- DM. Diese Kosten der Baustraße müsse die Stadt für 10 Jahre vorfinanzieren. Bei einem
450.000,-- DM
750.000,-- DM
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9 vom 1983 VIII
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