Akte 
Sitzung 07. Juli 1983
Entstehung
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§

Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt für seine Fraktion, man sei der Auf­fassung, der Ankauf der Flächen sei notwendig, weil die Stadt eine Verpflichtung habe, Zuwegungen zu bebauten Grundstücken zu sichern.

Im übrigen könne die Bundesbahn nach seinen Informationen ein Über­nahmeverlangen stellen. Der Ankauf der Flächen sei unbürokratisch und von daher sinnvoll.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich für seine Fraktion für den Erwerb der Flächen aus.

Ratsmitglied Schweizer verweist auf die Notwendigkeit, das Kopfstein­pflaster vor der Eisenbahnüberführung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu klären, in wessen Eigentum diese Flächen stehen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt an Oberamtsrat Merz die Frage, wie hoch die Gewerbesteuermehreinnahmen, die als Deckungsvorschlag angeführt sind, voraussichtlich sein werden.

Oberamtsrat Merz erklärt, man müsse mit einer derartigen Prognose sehr vorsichtig sein, weil noch nicht die Erkenntnisse für das gesamte Jahr 1981, das der Gewerbesteuerveranlagung 1983 zugrundeliege, vorlägen.

Man könne aber mit Gewerbesteuermehreinnahmen zwischen 250.000,-- DM und 500.000, DM rechnen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf folgender Wegeparzellen von der Deutschen Bundesbahn:

1. Gemarkung Montabaur, Flur 22, Parzellen 4309/8 (= 109 m^) und 5103/9 (= 68 mi);

2. Gemarkung Eschelbach, Flur 15, Parzelle 1310/4 (= 776 m^).

Der Kaufpreis beträgt 8,-- DM/m^, mithin für 953 m^ = 7.624,-- DM. Die aus dem Vertrag entstehenden Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

Die bestehenden Nutzungsrechte (Leitungstrassen) an diesen Parzellen

a) Bestand der die Flächen überquerenden Starkstromleitung der Kevag,

b) Durchleitung der privaten Wasserleitung der Firma Georg Philippi,

c) Bestand der Fernmeldeleitung der Deutschen Bundespost

werden übernommen.

Der Stadtrat beschließt gleichzeitig die Leistung einer entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 63015.932. Die Deckung erfolgt durch eine Erhöhung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaus­halt aufgrund höherer Steuereinnahmen.

g) Veräußerung von Grundstücken im Industriegebiet "Alter Galgen" an die Stark- strom-Anlagen-Gesellschaft mbH (SAG) - Vorlage Nr. 433, Anlage Nr. 4 -

Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt dem Abschluß eines notariellen Kaufvertrages in der vorliegenden Fassung zu.

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