Punkt 11/13: Vorlage Nr. 426
Beratung und Beschlußfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" der Stadt Montabaur
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) kündigt an, seine Fraktion werde der Vorlage Nr. 426 nicht zustimmen, weil darin das Haus "Kleiner Markt 15" und das Haus im Steinweg im Bereich der Einfahrt zu Zühlke nicht als erhaltungswürdig aufgeführt sei.
Die Verwaltung erinnert daran, daß in früheren Sitzungen Einvernehmen erzielt wurde, das Haus "Kleiner Markt 15" abzureißen und später an dieser Stelle ein anderes Gebäude, das sich in die Umgebung einpasse, zu errichten. Der Abriß des Gebäudes "Kleiner Markt 15" sei unumgänglich, weil sonst eine sinnvolle Verkehrsregelung nicht möglich sei. Es gehe jetzt darum, die Auflagen der Bezirksregierung zu erfüllen. Man sei sich einig# darüber gewesen, durch einen Ergänzungsplan einen Neubau im Bereich des Anwesens "Kleiner Markt 15" zu regeln. Dies könne aber nicht Gegenstand der jetzigen Entscheidung sein.
2. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
a) Der Rat stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" in der vorgelegten Form zu.
b) Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.
Punkt 11/14: Anlage Nr. 6
Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung der Parkplätze vor der Kath. Kirche
1. I. Beigeordneter Dr. Hütte verliest ein Schreiben vom Dekan Niederberger,
in dem dieser daran erinnert, daß im Jahre 1981 der Kath. Pfarrkirche schriftlich mitgeteilt worden ist, daß die restlichen Parkplätze vor der Kath. Pfarrkirche nur noch während der Bauzeit zur Gestaltung des Kirchplatzes, längstens aber zwei Jahre lang zur Verfügung stehen und dann eingezogen werden sollen.
Er verweist darauf, daß die Parkplätze zum Teil auf kircheneigenem Gelände ausgewiesen sind. Gegenüber der Kirchengemeinde sei man durch die damalige Zusage verpflichtet, jetzt einzuziehen. Der jetzige Zeitpunkt biete sich dafür auch an, weil nach dem Abriß der Scheune in der Elisabethenstraße zusätzliche Parkflächen in zumutbarer Nähe bereitgestellt werden könnten.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erinnert daran, daß vor der Kath. Kirche ein Parkplatz für Behinderte zur Verfügung stehen sollte. Die Verwaltung weist darauf hin, daß die Möglichkeit besteht, eine Kette aus der Absperrung vor der Kirche zu entfernen und dann mit Fahrzeugen bis unmittelbar vor die Kirche zu fahren. Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erwidert, bisher sei diese Kette noch nicht entfernt worden. Man solle mit der Kath. Kirchengemeinde reden, daß die Kette vor Gottesdiensten geöffnet wird.
I. Beigeordneter Dr. Hütte sagt dies zu.
2. Der Stadtrat beschließt mit 15 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
Die restlichen Parkplätze vor der Kath. Pfarrkirche St. Peter in Ketten werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingezogen.
Ratsmitglied Hannappel (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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