- 16 -
Punkt 11/11: Vorlage Nr. 424, Anlage Nr. 5
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf
1. Festlegung der Bezeichnung des Bebauungsplanes
2. Zustimmungsbeschluß
3. Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erinnert daran, daß bereits in einer früheren
Sitzung über den Antrag der <§%-Fraktion abgestimmt wurde, die Flurstücke 176 ,,
bis 189 nicht - wie im Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehen - nur in einer Tiefe von 35 m in den Bebauungsplan einzubeziehen. Vielmehr sollten diese t
Grundstücke in einer Tiefe von 50 m in den Bebauungsplan einbezogen werden.
Dieser Antrag sei damals knapp abgelehnt worden. Ratsmitglied Schweizer beantragt, erneut über diese Frage zu diskutieren und stellt den Antrag, die Bebauungsplangrenze um 15 m zu verschieben.
Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, daß es sich um ein Mischgebiet handelt, in dem die Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe möglich sei. Die beantragte Erweiterung des Bebauungsplanes führe zu einer besseren baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke.
Der Antrag der FWG-Fraktion, die hintere Bebauungsplangrenze im Bereich der Flurstücke 176 bis 189 um 15 m auszudehnen, wird zur Abstimmung gestellt und vom
mit 18 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. 1983
VIII
Ratsmitglied Schweizer beantragt, dem Bebauungsplan die Bezeichnung "Horresser Pfad" zu erteilen.
83
Ratsmitglied Widner (SPD) schlägt vor, die Bezeichnung "In der Dell" zu wählen. n
Die Bezeichnung "Horresser Pfad" sei möglicherweise mißverständlich, weil der Bebauungsplan im Gemarkungsbereich Eigendorf liege.
über den Antrag von Ratsmitglied Schweizer (Bezeichnung "Horresser Pfad") wird abgestimmt. Der Antrag wird mit 22 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme angenommen.
2. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
§
a) Der für den Bereich der Wagnerstraße zu erstellende Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung "Horresser Pfad".
b) Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf in der vorgelegten Form zu.
vom
)83
VIII
c) Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Bebauungsplanentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
d) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
'om
!3
Punkt 11/12: Vorlage Nr. 425
Beratung und Beschlußfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" der Stadt Montabaur - westlicher Bereich -
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
1. Der Rat stimmt der 2. Änderung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Form zu.
2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.
17 -

