Akte 
Sitzung 01. Juni 1983
Entstehung
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4. Vorlage Nr. 421 (Dachreparatur am Kindergarten St. Martin - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen)

a) Ratsmitglied Teves (FWG) stellt die Frage, ob nicht nach § 4 des Träger­schaftsvertrages zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Peter in Ketten und der Stadt Montabaur die Kath. Kirchengemeinde an den Reparaturkosten zu beteiligen sei.

Die Verwaltung teilt mit, nach dem Trägerschaftsvertrag habe die Stadt die Kosten für "nicht durch den Betrieb bedingte Instandsetzungen" zu übernehmen. Die Schäden am Dach seien nicht durch den Betrieb des Kinder­gartens bedingt. Mithin müsse die Stadt die Kosten alleine tragen.

b) Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983 bei der Haushaltsstelle 469.501 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen), Haushaltsansatz: 1.000,-- DM, in Höhe von 3.500,-- DM zu.

^ Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

$ Punkt 11/9: Vorlage Nr. 422, Anlage Nr. 4

Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen zur Be­bauungsplanänderung "Hemchen" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:

Die Eigentümer des im Bereich des Bebauungsplanes "Hemchen" liegenden Grundstückes Flur 4, Parzelle 494 (Normann/Krekel/Wirtgen) haben im Rahmen der Offenlage der Bebauungsplanänderung angeregt, dieses im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesene Grundstück einer Bebauung zuzuführen.

Der Rat nimmt diese Anregung zur Kenntnis und faßt folgenden Beschluß:

^ Die Anregung wird zurückgewiesen.

H Die Ratsmitglieder Manns (CDU) und Diel (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/10: Vorlage Nr. 423

Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Hemchen" im Stadtteil Horressen

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form zu.

2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.

Die Ratsmitglieder Manns (CDU) und Diel (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

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