Akte 
Sitzung 01. Juni 1983
Entstehung
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die Hinterbliebenen - so. I. Beigeordneter Dr. Hütte - weitgehende Gastaltungs­freiheit. Er hoffe, daß durch die Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungs­wesens in Montabaur ein Schritt nach vorne getan sei und man durch diese Satzung der in der Vergangenheit geäußerten Kritik an den strengen Gestaltungsvorschriften Rechnung getragen habe.

Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Manns, man habe sich die Beratung der

neuen Friedhofssatzung nicht leicht gemacht. In mehreren Ausschußsitzungen sei

über die Satzung beraten worden. Auch in den Fraktionen habe^intensiv diskutiert.

man

Ziel der CDU-Fraktion sei es gewesen, weitgehende Gestaltungsfreiheit für die Hinterbliebenen zu ermöglichen und die Gelegenheit einzuräumen, das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten wiederzuerwerben. Man wolle einer "Gängelung der Bürger" durch kleinliche Gestaltungsregelungen entgegenwirken. Er erinnert daran, daß in den Ausschüssen eine Reihe von Änderungsanträgen der Fraktionen diskutiert und ent­schieden wurde. Teilweise hätten sich diese Anträge gedeckt. Soweit einzelne Anträge der CDU-Fraktion nicht in den Satzungsentwurf eingeflossen seien, habe man doch vernünftige Kompromisse erzielen können. Die CDU-Fraktion begrüße die Wahlmöglichkeit der Hinterbliebenen zwischen Friedhofsteilen mit und ohne be­sondere Gestaltungsvorschriften. Diese Wahlmöglichkeit eröffne letztlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Hinterbliebenen als der ursprünglich beab­sichtigte Verzicht auf Friedhofsteile mit besonderen Gestaltungsvorschriften.

Für SPD-Fraktion erklärt Ratsmitglied Widner, die von Ratsmitglied Manns für die CDU-Fraktion formulierten Ziele würden auch von der SPD-Fraktion verfolgt.

Die wichtigsten Kritikpunkte der SPD-Fraktion am ursprünglichen Satzungsentwurf seien in dem nun vorliegenden Entwurf der Satzung berücksichtigt. Die begrüßens­werte Liberalisierung des Friedhofswesens gehe der SPD-Fraktion in einigen Punkten aber nicht weit genug. Ratsmitglied Widner stellt sodann folgende Anträge auf Änderung des Satzungsentwurfes:

a) In § 22 Abs. 4 lit. b) sollen die Worte "und Lichtbilder" ersatzlos ge­strichen werden.

b) § 23 Abs. 2 lit. a), Ziffer 1 soll folgenden Wortlaut erhalten:

"1. stehende Grabmale:

Ansichtsfläche bis 0,60 qm, Höhe 0,80 m bis 1,10 m, durchschnittliche Breite 0,45 m bis 0,75 m."

Unter lit. b) soll Ziffer 1.1 folgende Formulierung erhalten:

"1.1 auf Einzelgrabstätten:

Ansichtsfläche bis 0,80 qm, Höhe 0,80 m bis 1,10 m, durchschnittliche Breite 0,60 m bis 0,80 m."

Dieser Vorschlag wird mit dem Hinweis begründet, es sei nicht einsehbar, wieso unterschiedliche Höhen für die Grabmale auf Reihengräbern und Wahl­gräbern vorgeschrieben seien.

c) § 24 Abs. 2 soll folgende Formulierung erhalten:

"(2) Die Einfassungen müssen bei Reihengrabstätten und bei Wahlgrabstätten 6 cm breit sein."

d) Es wird beantragt, in § 24 die Absätze 5 und 6 ersatzlos zu streichen.

e) Es wird beantragt, § 32 Abs. 8 Satz 2 ersatzlos zu streichen.

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