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Be] Jeder anderen darüber hinausgehenden Personalent^ tj i düng muß berücksichti g t werden, daß der laufende Heimbetrieb die entstehenden Mehrkosten nicht erwirtschaften kann. Diese Mehrkosten müßten deshalb letztlich aus dem Vermögen der Einrichtung finanziert werden.
Rein optisch werden beim laufenden Unterhaltungs- und Betriebsaufwand Einsparungen erzielt. Der Vorjahresansatz ist Jedoch um nicht Jährlich wiederkehrende Aufwendungen für die Erneuerung des Außenanstriches in einer Größenordnung von rd. 25.000,-- DM zu korregieren.
Wesentliche Kostensteigerungen werden bei den Jetzigen Lage auf dem Energiesektor nicht erwartet.
Die Ansätze für die übrigen sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben sind nur um die erwartete allgemeine Preissteigerungsrate von knapp 4 % angehoben . worden. Der Heimleitung wird damit eine äußerst sparsame Wirtschaftsführung abverlangt.
Unter dem Oberbegriff "Erstattungen" sind vorzulegende Kosten wie Kindergeld, Sozialhilfeleistungen (Taschengelder, Weihnachtszuwendungen an die Sozialhilfeempfänger im Altenheim), der Verwaltungskostenbeitrag an die Verbandsgemeinde und die Jährlich stark schwankenden Lohnkostenverrechnungen für den Einsatz von Mitarbeitern des Bauhofs der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur insbesondere für Schönheitsreparaturen und handwerkliche Arbeiten, die der Hausmeister nicht erledigen kann oder die von Unternehmern nicht so kostengünstig durchgeführt werden können, zusammengefaßt.
Die kalkulatorischen Kosten (Ausgaben = Einnahmen im UA 910) setzen sich aus Abschreibungen und Anlagekapitalverzinsung zusammen. Veränderungen treten insbesondere dann ein, wenn aktivierungspflichtige Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden.
Der nochmalige Rückgang der Zinsbelastung ist auf die in 1983 erstmals voll wirksam werdende Sondertilgung von Kapitalmarktdarlehen im Vorjahr zurückzu- f üh ren .
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