Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
Vertrag
Zwischen
der Stadt Montabaur,
vertreten durch den I. Beigeordneten, Herrn Dr. Paul Hütte und
der Kath. Kirchengemeinde "St. Peter in Ketten", Montabaur, vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates,
Herrn Dekan Georg Niederberger
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Die Kath. Kirchengemeinde verpflichtet sich, den im Jahr 1982 unter finanzieller Beteiligung der Stadt ausgebauten Platz um die Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das Benutzungsrecht gilt nur für Fußgänger. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen ist mithin ausgeschlossen
§ 2
Die Stadt verpflichtet sich, die Pflege und Unterhaltung des Platzes zu übernehmen. Die Stadt trägt die Kosten für Wasser- und Stromverbrauch der Brunnenanlage sowie die Kosten für den Stromverbrauch der auf dem Platz aufgestellten Leuchten.
§ 3
Die Kath. Kirchengemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für den Platz. Sie hat insbesondere für die Durchführung des Winterdienstes auf einem bürgersteigbreiten Streifen zwischen dem Finanzamt (ehemaliges Gymnasium) und der Einmündung der Elisabethenstraße parallel zur Kirchstraße zu sorgen. Die Kath. Kirchengemeinde stellt die Stadt von Regreßansprüchen Dritter, die sich aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergeben können, frei. Sie verzichtet darauf, Ersatzansprüche für ihr infolge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehenden Schäden geltend zu machen.
§ 4
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß durch diese Vereinbarung keine Regelung über die Kostenträgerschaft für Erneuerungs- und Veränderungsinvestitionen am Kirchplatz und seinen Einrichtungen getroffen wurde. Dazu, sind im Einzelfall Absprachen zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde erforderlich.
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