Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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3. Die Stadt und die Verbandsgemeinde Montabaur sichern die Bebaubarkeit des Kaufgrundstückes, insbesondere den Bau der Erschiießungsstraße als Baustraße bis spätestens 2 Jahre nach Abschluß dieses Vertrages zu. Die endgültige Fertig­stellung der Erschließungsmaßnahmen im Sinne des § 4 muß bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens der Firma Albrecht erfolgen.

4. Die innerbetriebliche Erschließung des Grundstückes ist Sache der Firma Albrecht.

§ 6

Die Firma Albrecht verpflichtet sich, innerhaib der im Lageplan mit roter Farbe gekennzeichneten Fläche in einem ersten Bauab­schnitt ein ca. 20.000 m? großes Zentrailager, eine Zentralver­waltung, 1 - 2 Betriebswohnungen sowie Verkehrs- und Parkflächen bis spätestens 5 Jahre nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch rohbaumäßig zu errichten und mindestens innerhalb von 7 Jahren fertigzustellen. Diese Bebauungsverpflichtung gilt auch für evtl. Rechtsnachfolger.

Die. Bauverpflichtung gilt mit der Errichtung des 1. Bauabschnittes a1s erfü11t.

Sollte die Käuferin dieser Auf tage nicht nachkommen oder den Grundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußern, so ist sie verpflichtet, den Kaufgrundbesitz zU dem in § 2 genannten Gesamtkaufpreis an die Stadt Montabaur zUrückzUüber- tragen, wenn diese die Rückübertragung verlangt.

Im Falle der Rückzahlung hat die Firma Albrecht alle hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren einschl. einer etwa anfallenden Grunderwerbsteuer zu tragen.

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§ 7

Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, von ihrem Rückkaufrecht dann keinen Gebrauch zu machen, wenn die Firma Albrecht GmbH & Co KG, Mühlheim/Ruhr, das Grundstück an einen ihrer Gesellschafter oder an eine Gesellschaft überträgt, an welcher einer oder mehrere der derzeitigen Geselischafter der Aibrecht gmbH & Co KG mehrheitlich beteiligt sind. ln diesem F a Ile tritt die Rechtsnachfolgerin in alle Rechte und Pflichten ein, die aus diesem Vertrag hergeleitet werden

können.

§ 8

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Sehrift form.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechts­wirksam sein, so bleibt der übrige Inhalt des Vertrages unberührt.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Herbeiführung des vollen Vertragszweckes zusammen zu wirken.

§ 9

Dieser Vertrag wird i n 3-facher Ausfertigung ausgeführt.

Alle Beteiligten erhalten Je eine unterschriebene Ausfertigung.

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