Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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c) der Bettrag für den Grunderwerb, die Straßenoberflächen-

entwässerung, die Fahrbahn, die Bürgersteige und dte

Straßenbeleuchtung nach der Satzung der Stadt Montabaur

über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige

Herstellung von Erschlleßungsanlaqen (EBS).

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jZU übh Erschlleßungskosten gehören nicht dte Kosten für die

Gas- und Elektrizitätsversorgung. Sie gehen ln vollem Umfange

zu Lasten der Firma Albrecht.

Die Firma Albrecht wird die Verhandlungen über den Anschluß unmittelbar mit den Versorgungsträgern (der Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen und der Kevag Koblenz) Führen und die erforderlichen Anschlußarbeiten mit den Erschlleßungs- maßnahmen der Stadt und Verbandsgemelnde Montabaur koordinieren.

Die Erscl^lleßungskostenpauschale beträgt 20, DM/m? Grund- stücksf1äche.

Davon entfallen auf:

a) den Kanalanschluß 7,1428 DM/m?

b) den Wasseranschluß_DM/m?

c) Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerung, Fahrbahn,

Bürgersteige und Straßenbeleuchtung_DM/m? .

Die Firma Albrecht verpflichtet sich, zusammen mit der Zahlung des Grundstückskaufpreises eine Vorauszahlung auf die Erschlleßungskosten ln Höhe von 70 % ( = 14,-- DM/m?) zu leisten. Der Rest Ist fällig nach Fertigstellung der einzelnen Tell- erschlleßungsanlagen. Für dte Abrechnung der unter Ziffer 2, Buchst, c genannten Tellelnrlchtungen sind anzUsetzen:

Grunderwerb und Straßenoberflächen e ntwässerung mit 1 0 v. 1 .Fahrbahn mit 60 v.H.

Straßenbeleuchtung mit 10 v.H.

Bürgersteige mit 20 v.H.

Für die Ermittlung der Erschlleßungskosten nach dem Bundesbau­gesetz (Ziffer 2, Buchst, c) Ist, der !m beigefügten Bebauungs­plan grün staffierte Teil der Erschließungsanlage zugrunde zu legen.

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4. Sollten die Erschließungskosten für das Kaufgrundstück nachweislich den Betrag von 20, DM/m? übersteigen, so Ist die Firma Albrecht verpflichtet, sich an den Mehrkosten zur Hälfte zu beteiligen, höchstens Jedoch bis zu einem Betrag von 22,-- DM/m?.

5. Sonstige Kosten Im Zusammenhang mit der Erschließung des Kaufg rundstückes entstehen der Firma Albrecht nicht. Ausgenommen sind bisher nicht bestehende evtl, neue Leistungen anderer Art, zu deren Erhebung die Kommunen aufgrund neuer

bundes- oder landesgesetzllcher Bestimmungen verpflichtet

werdern

Stadt und Verbandsgemelnde Montabaur versichern, daß für einen Zeitraum bis zum 31. 12. 1990 keine den Kaufgrundbesitz

betreffenenden zusätzlichen Ausbauten, Erweiterungen bzw.

Veränderungen geplant sind, durch die eine Zahlungspfllcht

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beltragsrecht!Icher Art für die Firma Albrecht begründet wird.

§ 5

Wesentliche Voraussetzungen für den Grunderwerb durch die Firma

Albrecht sind folgende:

1. die Anbindung der aus dem Bebauungsplan ersichtlichen Erachtleßungsstraße nach Norden über das Gebiet der Gemeinde Staudt und der Anschluß an die dort bereits vorhandene Kreuzung. Die Stadt Montabaur führt zur Zelt mit der Gemeinde Staudt Verhandlungen und stellt die Anbindung spätestens bis zur Fertigstellung der baulichen Anlagen der Firma Albrecht

gemäß S 6 s.lcher.

2. Sollte dieser Anschluß trotz Intensivster Bemühungen nicht möglich sein, so kann die Anbindung des Grundstückes an das überörtliche Straßennetz auch über die Staudter Straße (Krelsstraße) erfolgen, vorausgesetzt, daß die vorhandene Bundesbahnunterführung so ausgebaut wird, daß sie für Lkw mit einer lichten Aufbauhöhe von 4 m und einer Breite von 2,50 m problemlos passierbar Ist.