(1) Diese Vereinbarung tritt am __in Kraft.
(2) Sie gilt auf unbestimmte Zeit.
(3) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluß des Vertrages so wesentlich geändert, daß einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat ein halbes Jahr vorher zum Ende des Kalenderjahres zu erfolgen.
(4) Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlöschen alle durch diese Vereinbarung übernommenen Rechte und Pflichten.
5430 Montabaur, _
Für die Stadt Montabaur
(S.)
( Dr. Hütte )
I. Beigeordneter
5430 Montabaur, _
Für die Kath. Kirchengemeinde "St. Peter in Ketten"
(S.)
( Niederberger ) Dekan

