Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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Punkt 11/3: Vorlage Nr. 404, Anlage Nr. 3

Beratung und Beschlußfassung über die Änderungswünsche im Rahmen der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat ersucht den Verbandsgemeinderat, folgenden Fortschreibungswunsch in die 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufzunehmen:

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Ausweisung des in der beigefugten Skizze dargestellten Gewerbegebietes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Hemchen" im Stadtteil Horressen.

Ratsmitglied Werner Diel (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteres^e gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungs­tisch verlassen.

Punkt 11/4: Vorlage Nr. 405

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes "Horresser Berg"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

1. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans in der vor­gelegten Form zu.

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2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.

Punkt 11/5: Vorlage Nr. 406, Anlage Nr. 4

Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I"

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

1. Der Bebauungsplan "Himmelfeld I" wird im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 247 dergestalt geändert, daß im südlichen Teil des Grundstückes eine zusätzliche überbaubare Fläche ausgewiesen wird.

2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Anderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird.

Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über bauliche Maßnahmen im Rathaus

1. I. Beigeordneter Dr. Hütte erinnert daran, daß im Zuge der Planung des neuen Rathauses und des damit verbundenen Umbaues des alten Rathauses von Anfang an beabsichtigt war, die Halle im Erdgeschoß im alten Rathaus, die zuletzt als Einwohnermeldeamt und Kasse genutzt wurde, wieder der ursprünglichen Zweck­bestimmung als Bürgerhalle zuzuführen. Die^Halle sei im neugothischen Stil erbaut worden, und es bestehe die Absicht,die Bögen freizulegpn. Für diesen schon geplanten Umbau der Halle stünden im Haushaltsplan der Stadt 60.000, DM bereit. Im Nachhinein habe man Überlegungen angestellt, auch den Eingangsbe­reich des alten Rathauses freizulegen. Man wolle den Bereich, der zuletzt als Telefonzentrale genutzt wurde, mit in die Baumaßnahme einbeziehen. Dadurch

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