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Öffentliche
Sitzung
Änderung der Tagesordnung:
I. Beigeordneter Dr. Hütte beantragt, den Tagesordnungspunkt 11/8 (Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Vertrages mit der Kath. Kirchengemeinde über die Benutzung des Kirchplatzes) als Tagesordnungspunkt 11/1 zu behandeln. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.
Die Numerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.
Punkt 11/1: Vorlage Nr. 410, Anlage Nr. 2
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Vertrages mit der Kath. Kirchengemeinde über die Benutzung des Kirchplatzes
1. I. Beigeordneter Dr. Hütte beantragt, den Vertreter des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde, Dr. Bernhard Keul, Rederecht vor dem Stadtrat zu gewähren.
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Abs. 2 GemO einstimmig, mit Herrn Dr. Bernhard Keul den Entwurf des Vertrages mit der Kath. Kirchengemeinde über die Benutzung des Kirchplatzes zu erörtern.
2. Der Vertreter der Kirchengemeinde, Dr. Keul, erläutert, die Formulierung des § 3 Satz 2 ("Sie hat insbesondere für die Durchführung des Winterdienstes zu sorgen.") könne so von der Kath. Kirchengemeinde nicht akzeptiert werden, weil man befürchte, dadurch würden überzogene Anforderungen an die Kirchengemeinde gestellt. Man sei nur in der Lage, einen bürgersteigbreiten Weg entlang der Kirchstraße und die unmittelbaren Zuwegungen zur Kath. Kirche zu räumen.
Einvernehmlich wird daraufhin § 3 Satz 2 wie folgt neu formuliert:
"Sie hat insbesondere für die Durchführung des Winterdienstes auf einem bürgersteigbreiten Streifen zwischen dem Finanzamt (ehern. Gymnasium) und der Einmündung der Elisabethenstraße parallel zur Kirchstraße zu sorgen."
3. Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
Der Rat stimmt dem Vertragsentwurf zwischen der Stadt und der Kath. Kirchengemeinde über die Benutzung des Kirchplatzes in der als Anlage Nr. 2 beigefügten Form zu.
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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 403
Beratung und Beschlußfassung über die Höhe des Anteiles der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Jakob-Hannappel-Straße
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Jakob-Hannappel-Straße verlaufend von L 326 (Limburger Straße) bis Eichendorffstraße wird auf 25 v. H. festgesetzt. Der Stadtrat beschließt außerdem, gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 26.09.1978 für die Grundstücke an der Jakob-Hannappelstraße einen Vorausleistungsbetrag von 7,— DM auf die zu zahlenden Ausbaubeiträge nach der Grundstücksfläche zu erheben.
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