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I. Beigeordneter Dr. Hütte schlägt daraufhin vor, § 4 Abs. 4 wie folgt zu formulieren:
"4. Sollten die Erschließungskosten nach Abs. 2 lit. c) für das Kaufgrundstück nachweislich den Betrag von 10,45 DM/rtf übersteigen, so ist die Firma Aldi verpflichtet, sich an den Mehrkosten zur Hälfte zu beteiligen, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 12,-- DM/nf."
Ratsmitglied Teves (FWG) erklärt, er sehe in der Festlegung einer Pauschale für die Erschließungskosten ein unübersehbares Risiko der Stadt. Man wisse nicht, zu welchem Zeitpunkt die Firma Aldi sich dort ansiedie und wie sich die Kosten auf dem Baumarkt entwickelten, überdies verweist er darauf, daß es im dortigen Bereich noch andere ansiedlungswillige Gewerbebetriebe gebe, die nach der geltenden Satzung, und nicht mit einer Pauschale zu den Erschließungskosten herangezogen würden.
An dieser Stelle wird der nichtöffentliche Teil der Sitzung unterbrochen.
Es wird vereinbart, im Anschluß an die öffentliche Sitzung die Diskussion über den geänderten Kaufvertragsentwurf und den Entwurf eines Ansiedlungsvertrages mit der Firma Aldi im Anschluß an die öffentliche Sitzung fortzusetzen.
5430 Montabaur, 18. Mai 1983
Schriftführer:
Ratsmitglied Kram:
Ratsmitglie
hweizer:
Vorsitzender:
Ratsmitglied Widner:
1983 g
III tä
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