Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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Eine solche Vereinbarung sei bisher in Montabaur nicht üblich gewesen.

Die Firma Aldi habe dies jedoch zur Bedingung für eine Ansiedlung in Montabaur gemacht. Die Frage sei - so I. Beigeordneter Dr. Hütte ob die veranschlagten 20,-- DM/m^ ausreichen, um die Erschließung des Grund­stückes zu sichern. Für den Bau der Straße und des Bürgersteiges habe man 10 bis 12, DM/nf kalkuliert. Die Kosten für den Kanalanschluß beliefen sich nach der derzeitigen Satzung auf 7,14 DM/m^. Die Kosten für den Wasser­hausanschluß würden derzeit so berechnet, daß 0,50 DM/m^ Grundstücksfläche und 0,80 DM/m" umbauten Raumes zu zahlen seien. In den Kosten für den Kanal- hausanschluß und den Wasserhausanschluß steckten Risiken, weil dies*von der jeweiligen Satzung der Verbandsgemeinde abhängig seien.

Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Manns, mit dem Kaufvertrag sei man einverstanden. Insbesondere könne man davon ausgehen, daß die Zeit zur Sicherung der Bebauung des Grundstückes (5 Jahre) ausreiche. Probleme bereite für die CDU-Fraktion der Ansiedlungsvertrag. Es sei ungewiß, wie sich die Kosten, die an die Verbandsgemeinde zu zahlen seien, entwickelten. Von daher sollte mit der Verbandsgemeinde verhandelt werden, daß die Verbandsgemeinde das Risiko für evtl, von den 20,-- DM nicht gedeckten Wasser- und Kanalhausanschlußkosten übernehme. Das Risiko der Stadt solle sich auf die Straße und den Bürgersteig beschränken.

Außerdem fordert Ratsmitglied Manns dazu auf, umgehend die Vermessung zu bean­tragen, da dies Grundlage des Kaufvertrages sei. Ehe die Vermessung nicht durch­geführt sei, könne der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden, und damit ver­zögere sich möglicherweise auch der Eingang des Kaufpreises und der Voraus­leistungen auf die Erschließungsbeiträge.

Oberamtsrat Kaltenhäuser führt aus, man habe der Berechnung einen Betrag von 10,-- DM/m^ für den Bau von Straße und Bürgersteig zugrundegelegt. Dies ent­spreche dem heutigen Preisniveau. Dabei müsse man allerdings berücksichtigen, daß sich die Fläche, die von der Firma Aldi erworben wird, um 50.000 m^ ver­größert, ohne daß dafür zusätzliche Straßenflächen gebaut werden müssen.

Insofern sei für den Straßenbau durchaus eine gewisse Reserve vorhanden. Aller­dings sei darauf hinzuweisen, daß die Kosten für den schienengleichen Bahn­übergang an der Gemarkungsgrenze zu Staudt, die sich voraussichtlich auf 300.000,-- DM belaufen, nicht in der Kostenermittlung enthalten sind, weil man ursprünglich davon ausging, das Gebiet als Einheit abrechnen zu können, was aber bei der derzeitigen Konstellation nicht möglich sei.

Ratsmitglied Widner (SPD) plädiert dafür, den Vertrag so zu gestalten, daß der Anteil von Stadt (Straßenbau und Bürgersteig), Verbandsgemeinde (Kanalhaus­anschluß) und Verbandsgemeindewerk (Wasserhausanschluß) betragsmäßig aufge­teilt wird und die Stadt nur insofern an dem Risiko beteiligt wird, das aus möglichen Kostensteigerungen für den Grunderwerb, die Straßenoberflächen­entwässerung,die Fahrbahn, die Bürgersteige und die Straßenbeleuchtung re­sultiert.

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I. Beigeordneter Dr. Hütte erklärt, es sei zunächst abzuklären bandsgemeinde sich auf eine derartige Absprache einlasse.

Oberamtsrat Merz teilt mit, er habe noch am Sitzungstag mit dem I. Beige­ordneten der Verbandsgemeinde gesprochen. Die Verbandsgemeinde lege Wert darauf, Vertragspartner der Firma Aldi zu werden.

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