Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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händigem Erwerb den über dem Schätzgutachten liegenden Betrag selbst auf­wenden.

Nachfolgend wird über die Notwendigkeit der Einleitung eines Enteignungsver­fahrens diskutiert. Ratsmitglied Kram (CDU) plädiert für das Enteignungsver­fahren. Es seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Angesichts der langen Verfahrensdauer solle man jetzt das Enteignungsverfahren einleiten, um das Grundstück im Bedarfsfall verfügbar zu haben.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich gegen das Enteignungsverfahren aus. Die Vergangenheit habe gezeigt, daß man auch ohne Enteignung an Grundstücke herankommen könne. Er wolle, daß zunächst mit Herrn Fries weiterverhandelt werde und auch selbst mit ihm ein Gespräch führen.

überdies verweist er darauf, daß im Augenblick kein dringender Bedarf besteht, das Grundstück Fries in die Verfügungsmacht der Stadt zu bekommen. Bevor das Grundstück Fries für die Straßenbaumaßnahme "Wallstraße" in Anspruch genommen werden könne, müsse die Grundstücksangelegenheit Gerharz geregelt sein. Davon sei man jedoch noch weit entfernt. Frau Friedsam habe erst einmal mit Herrn Gerharz über die Frage der Veräußerung seines Grundstückes gesprochen.

Ratsmitglied Widner (SPD) plädiert dafür, jetzt das Enteignungsverfahren ein­zuleiten.

Von Ratsmitglied König (CDU) wird darauf hingewiesen, daß es im Falle Fries nicht um persönliche oder betriebliche Belange geht, sondern einzig um die Höhe der Entschädigung. In einem solchen Falle sei die Einleitung des Ent­eignungsverfahrens der richtige Weg.

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Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung: y

Der Stadtrat beschließt, gegen den Eigentümer der in Montabaur Flur 44, Nr. 273/4, 273/5, 274/1, 288/2 und 274/2 gelegenen Grundstücke, Herrn Winfried Fries, Spitzwegstraße 21, 6070 Langen, ein Enteignungsverfahren einzuleiten. Der Sanierungsträger der Stadt Montabaur wird mit der Durchführung beauftragt.

Im Laufe der Diskussion wird I. Beigeordneter Dr. Hütte gebeten, mit der Fa. Gerharz über den Erwerb ihres Grundstückes zu verhandeln. I. Beigeordneter Dr. Hütte sagt zu, in Kürze die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.

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Punkt 1/2: Anlage Nr. 1

Beratung über den geänderten Kaufvertragsentwurf und den Entwurf eines Ansiedlungsvertrages mit der Firma Aldi

1. I. Beigeordneter Dr. Hütte berichtet über den Stand der Verhandlungen mit der Firma Aldi. Die Firma Aldi fordere einen separaten Ansiedlungsvertrag, der die Erschließung des Grundstückes und die Nebenkosten regeln soll.

Der Kaufvertrag sei relativ unproblematisch. Die Stadt habe den Entwurf eines Kauf- und Ansiedlungsvertrages vorgelegt. Die Firma Aldi habe Änderungswünsche eingearbeitet, die nun dem Stadtrat zur Diskussion gestellt werden. Entsprechend der Vorgaben des Stadtrates müsse dann mit Aldi weiter verhandelt werden.

Problematisch sei, daß die Firma Aldi die Vereinbarung eines Festpreises für die Erschließung des Grundstückes in Höhe von 20,-- DM/nf verlange. Sollten die Erschließungskosten den Betrag von 20, DM übersteigen, sei man bereit, sich daran zur Hälfte zu beteiligen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 22,-- DM.

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