Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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Die aus der Rückübertragung entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Paetow.

Gleichzeitig wird die Leistung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe von 60.800,11 DM bei HHSt. 88252.932 beschlossen. Die Deckung erfolgt aus den durch den Weiterverkauf zu erwartenden Mehreinnahmen bei HHSt, 88252.340.

c) Vorlage Nr. 401

Verkauf des Ladenlokals Nr. 1 im Rathausneubau (Bender)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Ladenlokals Nr. 1 an die Eheleute Erich und Anneliese Bender, Dillstraße 26, Montabaur, zu den allgemein üblichen Bedingungen zu.

Mit den Kaufinteressenten sind Verträge über die Ablösung von Stellplätzen und den Erwerb von Teileigentum nach bekanntem Muster abzuschließen.

d) Vorlage Nr. 402

Verkauf von zwei städt.

Baugrundstücken auf dem Himmelfeld (Glag und Feix)

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1. Ratsmitglied Roßbach (FWG) stellt die Frage, ob es nicht angebracht wäre,

die noch vorhandenen Bauplätze im Baugebiet "Himmelfeld I", die im Eigen­tum der Stadt stehen, zu erhöhten Preisen zu verkaufen. Er verweist darauf, daß die Festlegung des Umlegungspreises als Verkaufswert bereits einige Jahre zurückliegt und mittlerweile eine allgemeine Erhöhung der Preisindizes eingetreten ist. "

Sprecher der CDU-Fraktion (Kram) und der SPD-Fraktion (Widner) plädieren für die Beibehaltung des Umlegungspreises als Verkaufswert. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Baukonjunktur zu beleben. Diesem Ziel wäre eine Anhebung der Verkaufspreise abträglich. Außerdem seien die noch im Eigentum der Stadt vorhandenen Bauplätze von der Lage her schlechter als die bereits veräußerten zu beurteilen. Im Falle einer Preiserhöhung müßten die jetzigen Erwerber Bauplätze mit einer schlechteren Lage zu einem höheren Preis erwerben. Dies wird nicht als gerecht angesehen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt, folgende Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld I",

2. Bauabschnitt zu veräußern:

1. Das Grundstück Flur 39, Nr. 170 wird an Herrn Kurt Glag, Kasernenstr. 2,

4950 Minden, verkauft. Der Kaufpreis für die 1.564 m^ große Parzelle be­trägt 41,-- DM/m^, mithin 61.124,-- DM. Außerdem müssen der Stadt fol­gende Kosten erstattet werden:

a) einmaliger Kanalanschlußbeitrag

4.692,-

DM

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b) Kanalhausanschlußkosten

359,70

DM

c) Wasserhausanschlußkosten

402,31

DM

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d) vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

832,93

DM

e) Erschließungskosten Oberflächenentwässerung

1.311,48

DM

Fahrbahn und Beleuchtung

14.581,73

DM.

Der Gasamtkaufpreis von 86.3 4,05 DM ist innerhalb eines und zahlbar.

Monats fällig

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