Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderung der Tagesordnung:

I. Beigeordneter Dr. Hütte beantragt, die Tagesordnung unter Punkt 1/1 um lit. e) wie folgt zu ergänzen:

"e) Einleitung eines Enteignungsverfahrens - Vorlage Nr. 411

Dem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen stattgegeben. Damit ist die erforderliche 2/3 Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder (§ 34 Abs. 7 GemO) erreicht.

Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung des Konrad-Adenauer-Platzes für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine" zu ergänzen. Er begründet diesen Dring­lichkeitsantrag mit der Notwendigkeit, bald eine Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen, ob derartige Aktivitäten auf dem Konrad-Adenauer-Platz zuge­lassen werden oder nicht. Es lägen der Verwaltung bereits Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Monat Juni vor. Die Vereine müßten Klarheit haben, um disponieren zu können.

Dem wird entgegen gehalten, daß noch keine mängelfreie Gebrauchsabnahme des Konrad-Adenauer-Platzes erfolgt ist. Die Zulassung derartiger Veranstaltungen auf dem Konrad-Adenauer-Platz könnte in haftungsrechtlicher Hinsicht Nachteile für die Stadt bringen.

Ratsmitglied Kram (CDU) stellt den Antrag, diese Angelegenheit nicht in der heutigen Stadtratsitzung, sondern in der Haupt- und Finanzausschußsitzung am 13. Mai 1983 zu behandeln. Dem Antrag wird mehrheitlich (2 Nein-Stimmen) zuge­stimmt.

Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 399

Belastung des Erbbaurechtes der Schützengesellschaft St. Sebastianus

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt einer Belastung des Erbbaurechtes der Schützengesellschaft St. Sebastianus auf dem Grundstück Flur 45, Nr. 87/4 mit einer unverzinslichen Baugrundschuld in Höhe von 166.000,-- DM und einer verzinslichen Grundschuld in Höhe von 100.000,-- DM zu.

b) Vorlage Nr. 400

Rückkauf eines Baugrundstückes auf dem Himmelfeld (Paetow)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt die Rückübertragung des Baugrundstückes Flur 39,

Nr. 125 von den Eheleuten Wilma und Karl Friedrich Paetow, Vorderster Büchel 11, 5064 Rösrath-Hoffnungsthal.

Das 999 m^ große Grundstück wird zum Einstandspreis von 45,-- DM/nf =

44.955,-- DM zurückerworben. Außerdem werden die bisher gezahlten Erschließungs­beiträge und die Hausanschlußkosten von 15.845,11 DM erstattet.

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