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1. Kevag Koblenz
Die Kevag Koblenz regt an, im Anderungsbereich eine Transformatiorenstation vorzusehen sowie die erforderlichen Versorgungsleitungen auszuweisen.
Die Anregung wird berücksichtigt. Im Bebauungsplan ist im Bereich des noch zu errichtenden Betriebsgebäudes das entsprechende Symbol für eine Transformatorenstation vorzusehen sowie eine entsprechende Textfestsetzung aufzunehmen.
2. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Die Landwirtschaftskammer stimmt der Änderungsplanung aufgrund des Verlustes landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht zu.
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
3. Wasserwirtschaftsamt Montabaur
Das Wasserwirtschaftsamt trägt vor, daß der Bebauungsplanänderung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden kann, daß eine Erweiterung der Kläranlage Montabaur rechtzeitig erfolgt.
Zu den vorgebrachten Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes wird folgendes angeführt:
Die Bereitschaft der Verbandsgemeinde Montabaur zur Ausräumung der Bedenken besteht. Voraussetzung ist eine Mitfinanzierung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung nach den bestehenden Forderungsrichtlinien.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
Punkt 11/2: Vorlage Nr. 394
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 BBauG Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung "Alter Galgen", nachdem die Anregung der Kevag im Plan berücksichtigt ist, zu.
2. Der Rat beschließt die Offenlage des Änderungsplanes nebst Text und Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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