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Solche Hauskläranlagen seien jedoch nicht geeignet, die anfallenden Abwässer aufzunehmen. Es komme nicht nur auf die Menge des Abwassers, sondern auch auf die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe an.
Ratsmitglied Kram (CDU) betont, bei der Realisierung der Abwasserbeseitigungskonzeption der Verbandsgemeinde komme es nicht allein auf den Anschluß des Gewerbegebietes "Alter Galgen" an die Kläranlage an, sondern auch auf die Entwässerung der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach. Dieses Problem sei ebenso dringlich wie die Abwasserbeseitigung vom "Alten Galgen".
Auf Antrag von Ratsmitglied Kram (CDU) beschließt der Stadtrat einstimmig:
Der I. Beigeordnete wird gebeten mit der Verbandsgemeinde wegen der Abwasserbeseitigung für das Gewerbegebiet "Alter Galgen" mit folgendem Ziel zu verhandeln:
1. Der Stadtrat bittet um eine ausführliche Information über den Stand der Planungen
a) zum Bau des Hauptsammlers von Eigendorf über Eschelbach und vom "Alten Galgen" zur Kläranlage
sowie
b) der Erweiterung der Kläranlage.
Es wird gebeten, die vorhandenen Pläne dem Stadtrat oder den Fachausschüssen zu erläutern.
2. Der Stadtrat erbittet von der Verbandsgemeinde nähere Informationen
2.1 über den Zeitpunkt
a) der Verlegung'des Hauptsammlers und
b) der Erweiterung der Kläranlage Montabaur sowie
2.2 die Aufnahmekapazität der Kläranlage im jetzigen Zustand, also die Beantwortung der Frage,' ob und welche zusätzlichen Abwässer dort geklärt werden können.
3. Der Stadtrat betont die besondere Dringlichkeit des Problems der Abwasserbeseitigung im Gewerbegebiet "Alter Galgen", vor allem unter dem Aspekt der Ge- werbeansiedlung. Er fordert die Verbandsgemeinde auf, die notwendigen Schritte zur schnellstmöglichen Realisierung der Pläne zum Bau des Hauptsammlers und
zur Erweiterung der Kläranlage zu unternehmen. Insbesondere bittet der Stadtrat, unverzüglich baureife Pläne und konkrete Kostenermittlungen zu erstellen.
4. Der I. Beigeordnete der Stadt wird gebeten, unabhängig von den Initiativen der Verbandsgemeinde bei den zuständigen staatlichen Stellen auf eine möglichst baldige Bezuschussung der Anlegung des Hauptsammlers und der Erweiterung der Kläranlage hinzuwirken.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat nimmt die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und faßt folgende Beschlüsse:
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