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II. Öffentliche Sitzung
1. Den Stadtratsmitgliedern wird die neue Mappe mit Federzeichnungen mit Motiven aus der Stadt Montabaur und den Stadtteilen vorgestellt und überreicht.
2. Resolution über die Schändung des jüdischen Friedhofes in der Stadt Montabaur
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Stadtrat von Montabaur verurteilt die in der vergangenen Woche unter Anwendung brutaler Gewalt erfolgte Schändung des jüdischen Friedhofes. Die Verursacher sind sich des Schadens offensichtlich nicht bewußt, den sie mit dieser Verhaltensweise unserer Stadt und darüber hinaus dem Ansehen unseres Staates zufügen. Sie haben aus der Vergangenheit entweder nichts gelernt, oder sie haben sich aus Unreife oder mangelndem Demokratieverständnis zum Ziel gesetzt, unseren Staat zu diskriminieren. Alle Bürger der Stadt sind aufgerufen, bei der Aufklärung der Vorgänge mitzuwirken. Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, wird eine Belohnung von 1.000,-- DM ausgesetzt.
Es bleibt zu hoffen, daß die Täter gefaßt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Die Stadt Montabaur wird dafür Sorge tragen, daß der angerichtete Schaden schnellstmöglich behoben wird.
Punkt 11/1: Vorlage Nr. 393
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung "Alter Galgen" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG
1. I. Beigeordneter Dr. Hütte weist darauf hin, daß die Möglichkeit, dem dort siedelnden Gewerbebetrieb (Aldi) die Auflage zu machen, Hauskläranlagen zu errichten, d+e nicht in Erwägung gezogen werden könne.
Der Stadtrat solle an die Verbandsgemeinde appellieren, möglichst bald die Planungs unterlagen für die Erweiterung der Kläranlage zu erstellen. An das Wasserwirtschaftsamt und das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten solle appelliert werden, daß nach Erfüllung der planungsrechtlichen Voraussetzungen möglichst bald die Erweiterung der Kläranlage und der Bau des Hauptsammlers in das Förderungsprogramm des Landes aufgenommen werde. Die Anregung des Wasserwirtschaftsamtes, der Bebauungsplanänderung könne in wasserwirtschaftlicher Hinsicht nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß eine Erweiterung der Kläranlage Montabaur rechtzeitig erfolge, sei nicht unbegründet. Ihre Realisierbarkeit hänge aber auch von der Haltung des Wasserwirtschaftsamtes selbst ab.
I. Beigeordneter Dr. Hütte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Ansiedlung des Gewerbebetriebes, auf die sich die Änderung des Bebauungsplanes bezieht, ohnehin erst in zwei Jahren spruchreif werde und die Abwässer erst in 5 bis 6 Jahren anfallen. Es müßte das Ziel der Verbandsgemeinde sei, innerhalb dieser Zeit die Erweiterung der Kläranlage und den Anschluß an den Hauptsammler verwirklicht zu haben.
2. Ratsmitglied Bächer (SPD) betont, schon aus umweltpolitischen Gesichtspunkten
sei es unvertretbar, ein Gewerbegebiet zu erschließen und die Abwasserbeseitigung nicht zu klären. In diesem Zusammenhang kritisiert er, daß erst Anfang März 1983 der Haupt- und Finanzausschuß darüber informiert worden sei, daß die Abwasserbeseitigung im Bereich des "Alten Galgens" vorerst über Hauskläranlagen vorgesehen sei.
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