§ 2
(1) Die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke sind in einem tageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Der Lageplan (1) wird gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO), §§ 7, 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21.2.1974 (GVB1. S. 98) für einen Zeitraum von 7 vollen Merktagen während den Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsichtnahme ausgelegt.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach Beendigung der Offenlage des Lageplanes (§ 2) in Kraft.
543o Montabaur,
Stadt Montabaur ln Vertretung:
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(Dr. Hütte)
1. Beigeordneter

