Akte 
Sitzung 30. Juni 1977
Entstehung
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c) Die Länder werden bemüht sein, daß die für das Programmjahr 1977 bereitgestellten Mittel so rechtzeitig an die Träger bewilligt werden, daß noch eine Auftragsvergabe im Jahre 1977 möglich ist. Die Länder wer­den die in jedem weiteren Programmjahr hereitgestellten Mittel möglichst noch im selben Programmjahr bewilligen. Mittel können von den Ländern nicht für solche Vorhaben bewilligt werden, für die Aufträge nach dem 31. Dezember 1980 erteilt werden.

II. Förderungsgegenstände

1. Die Mittel dienen der Unterstützung von Erneuerungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz ( StBauFG ). Die Mittel sind vor­rangig für Vorhaben im Rahmen von Sanierungs- und Entwicklungsmaß­nahmen einzusetzen, die bisher im Bundesprogramm nach § 72 StBauFG gefördert werden. Es sollen insbesondere Vorhaben berücksichtigt werden, die geeignet sind, die Durchführung der laufenden Sanie- rungs-/Entwicklungsmaßnahmen wirksam zu beschleunigen und zum Abschluß zu bringen.

2. Im einzelnen werden folgende Investitionen gefordert: a) Investitionsbereich "Historische Stadtkerne"

Vorhaben die notwendig sind, um in ihrer Struktur und Funktion be­drohte historische Stadtkerne zu erhalten und zu erneuern. Im einzelnen können die Mittel eingesetzt werden für

- die Modernisierung oder den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude oder Ensembles mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung ( § 43 StBauFG ); ggfs, für eine Baulückenschließung durch Neubau ( § 45 StBauFG );

ddi. Umgestaltung von Straßen und Pl.tzräumen ..wie die richtung von Fußgängerzonen;

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die arricntung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der Erholung und Freizeit, sowie zur sozialen, ver­waltungsmäßigen oder kulturellen Betreuung der Bewohner einschließlich Anlagen für den ruhenden Verkehr.

Die Mittel werden als Investitionszuschüsse oder - soweit der Endempfänger Verzinsung und Tilgung aus laufenden Erträgen aufbringen kann - als Darlehen gewährt.

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