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Eckwerte zur Förderung der Investitionen im Programmbereich "Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden"
Nach der Verwaltungsvereinbarung, auf die sich Bund und Länder im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen verständigt haben, gelten für diesen Programmbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der eine besonders enge Beziehung zur Durchführung und Finanzierung städtebaulicher Sanierungs— und Entwicklungsmaßnahmen hat, folgende Förderungs— grundsätze:
Allgemeine Grundsätze Zusätzliche Investitionen
Die Finanzhilfen des Bundes werden für Vorhaben eingesetzt, die am 23. März 1977 weder veranschlagt noch begonnen waren und ohne dieses Programm aus finanziellen Gründen nicht oder später in Angriff genommen werden würden.
Auftragsvergabe und Mittelbereitstellung
a) Um die beschäftigungspolitisch notwendige schnelle Auftragsvergabe zu ermöglichen, ist bei der Durchführung der einzelnen Programmbereiche auf der Grundlage der geltenden Vergabevorschriften für eine beschleunigte Vergabe im Jahre 1977 Sorge zu tragen. Die Tatsache, daß ein Vorhaben mit Mitteln dieses Programms finanziert wird, stellt einen Dring— lichkeitsgrund dar, der eine beschränkte Ausschreibung rechtfertigt, wenn der gegenüber der öffentlichen Ausschreibung erzielbare Zeitgewinn genutzt werden muß und die Leistungen für eine beschränkte Ausschreibung geeignet sind. Bei Aufträgen ab 3*66 Mio. DM ( EG—Schwellenwert ) können erforderlichenfalls die verkürzten Fristen nach § 17 Nr. 2 Abs. 3 und
§ 18 Nr. 3b VOB/A angewendet werden.
b) Die zuständigen Landesbehörden werden eine rasche Erteilung der erforderlichen Genehmigungen anstreben.
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