Zusatzvertrag
Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
zum Jagdpachtvertrag vom 15-2.1968 über den gemeinschaftlichen
Jagdbezirk Dernbach - Staudt - Eschelbach
Zwischen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Dernbach - Staudt - Eschelbach,
vertreten durch den Ortsbürgermeieter Quirmbach, Dernbach und
Herrn Gunter Roßbach, Alleestr. iß, ß43 Montabaur
wird im Wege der Pachtverlängerung ( nachdem die Auslegung der Vertragsbedingungen vom 1 ^ 3.1977 „ 22-3.1977 erfolgt ist ) hiermit folgender Zusatzvertrags zum Jagdpachtvertrag vom 15-2.1968 über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dernbach - Staudt - Eschelbach geschlossen.
1 . Herr Erwin Kalina, Lauingen a.d. Donau scheidet mit Wirkung vom 31-3-1977 als Jagdpächter aus. Der Jagdpachtvertrag wird mit Herrn Günter Roßbach bis zum 31-3-1982 verlängert.
2. Ab 1.4.1977 wird der Pachtpreis in § 3 auf 15-— DM je ha festgesetzt, bei 916 ha jagdbare Fläche ergibt das einen Betrag von 13-740.— DM.
3- Die Wildschadenspauschale gern. § 8 wird von 5-*"* DM auf 6.— DM je ha Waldboden angehoben. Dies sind bei 94 ha Waldfläche ß64.— DM.
4. Bis zum 1.4.1978 soll die jagdbare Flache nach Ziffer 2 wegen der
zunehmenden Bebauung usw. gemeinsam durch die Beteiligten unter Hinzuziehung des Forstamtes überprüft und die jagdbare Flache dann ggf. mit Wirkung vom 1.4.1977 durch das Forstamt neu festgesetzt werden.
Dernbach, den
Für die Jagdgenossenschaft Der Pächter
( Ortsbürgermeister )

