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bereich "Betriebsverlagerungen" neben den Mitteln des Programmbereichs "Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden" auch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingesetzt werden.
Soweit gesondert abrechnungsfähige Teile eines Vorhabens gefördert werden, bezieht sich das Kumulationsverbot auf den einzelnen Teil des Vorhabens.
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