Akte 
Sitzung 24. März 1977
Entstehung
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Ratsmitglied Stühn (SPD) nimmt diese Erklärung an und erklärt sich damit einver­standen. Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt:

I. aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushalts­jahr 1977:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 8 714 000,-- DM

in der Ausgabe auf 8 714 000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 9 607 950, DM

in der Ausgabe auf 9 607 950,-- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1977 zur Finan­zierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 5 829 000,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4 018 000,-- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) . 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

b) nach der Lohnsumme 500 v. H.

c) Mindeststeuer 12,-- DM

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

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