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Ratsmitglied Stühn (SPD) nimmt diese Erklärung an und erklärt sich damit einverstanden. Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt:
I. aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1977:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 8 714 000,-- DM
in der Ausgabe auf 8 714 000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 9 607 950,— DM
in der Ausgabe auf 9 607 950,-- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1977 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 5 829 000,-- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4 018 000,-- DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) . 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
b) nach der Lohnsumme 500 v. H.
c) Mindeststeuer 12,-- DM
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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