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für den ersten Hund 60,-- DM für den zweiten Hund 90,— DM für jeden weiteren Hund 120,— DM.
II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1977, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 8 714 000,-- DM und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 9 607 950,— DM abschließt
III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das
Investitionsprogramm für die Jahre 1976 - 1980 mit folgenden Gesamtausgaben:
1976 3 057 000,-- DM
1977 4 839 000,-- DM
1978 4 643 000,-- DM
1979 5 220 000,— DM
1980 2 749 000,-- DM
zusammen 20 508 000,-- DM.
Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 357 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Herrenhahnweg II" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Herrenhahnweg II" wird so geändert, wie es der vorgelegte Planentwurf darstellt.
Der Stadtrat gibt dem vorgelegten Planentwurf seine Zustimmung und beschließt dessen Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Gern. § 2a Abs. 4 Ziff. 2 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) wird auf die in gleicher Bestimmung vorgeschriebene Bürgerbeteiligung verzichtet, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Ratsmitglied Hubert Hannappel (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 358 -
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Herrenhahnweg II" im Stadtteil Horressen gern. § 47 BBauG
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes
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