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3. Zur Straßenbaumaßnahme im Schulzentrum erklärt Bürgermeister Mangels, die Planung werde kurzfristig in Auftrag gegeben. Er weist darauf hin, daß am 1.4.1977 ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Holkenbrink stattfindet, in dem auch auf
die Frage der Bezuschussung dieser Straßenbaumaßnahme eingegangen wird.
4. Die von Ratsmitglied Dr. Hütte angeregte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Tiefgarage am Konrad-Adenauer-Platz findet die Zustimmung von Bürgermeister Mangels. Dieser weist allerdings auch darauf hin, daß es sich bei dem Haushaltsansatz lediglich um eine Verpflichtungsermächtigung handelt, von der ohne Zustimmung des Rates ohnehin nicht Gebrauch gemacht werden kann.
Für die SPD-Fraktion erklärt deren Vorsitzender, Ratsmitglied Stühn, daß die Wiederaufnahme der freiwilligen Leistungen auch von der SPD-Fraktion begrüßt wird. Dies gelte insbesondere für die Zuschüsse zu Jugendfreizeiten. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, inwieweit an der Maßnahme der Katholischen Kirchengemeinde auch Kinder aus den Stadtteilen partizipieren.
SPD-Sprecher Stühn weist darauf hin, daß die Gefrieranlage im Stadtteil Bladernheim mit erheblicher Unterdeckung betrieben wird. Er regt an, Überlegungen anzustellen, ob diese nicht stillgelegt werden sollte oder wie Kostendeckung realisiert gewährleistet werden kann.
Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Hauses Steinebach (Fuhrmannskapelle) wünscht sich Ratsmitglied Stühn, daß sich der potentielle Erwerber möglichst schnell erklären sollte, damit die Stadt sich rechtzeitig auf die künftige Entwicklung einstellen kann.Es sei ja wohl damit zu rechnen, daß die Stadt als Erwerber auftreten müßte, wenn sich kein Interessent zum Ankauf entschließt.
Bezüglich der Mehraufwendungen für die Freizeitanlage am Kringelberg erklärt Ratsmitglied Stühn, seine Fraktion könne sich der Auffassung der Mehrheitsfraktion nicht anschließen. Bereits das Ausschreibungsergebnis (845 500,-- DM) weise gegenüber dem Kostenvoranschlag (732 000,— DM) eine Steigerung von 15,5 v. H. auf. Der jetzige Haushaltsansatz (1 100 000,-- DM) bedeute gegenüber dem Ausschreibungsergebnis eine Steigerung von 30,1 v. H. und gegenüber dem Kostenvoranschlag eine Steigerung von 50,3 v. H. Ratsmitglied Stühn weist darauf hin, daß in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung eine Aufstellung über das Zustandekommen der Mehrkosten an die Ausschußmitglieder verteilt wurde. Kritisch merkt er an, daß diese Aufstellung nicht für den Rat oder den Ausschuß bestimmt gewesen sei, sondern ursprünglich für das Ministerium in Mainz erstellt wurde. Die SPD-Fraktion sei nicht der Meinung, daß die Mehrkosten ohne weiteres hingenommen werden sollten. Ratsmitglied Stühn ist der Auffassung, aufgrund der Tatsache, daß die Erdarbeiten im April 1976 vergeben und im Sommer 1976 begonnen wurden, die Mehrkosten im Laufe des Sommers oder Herbstes voraussehbar waren. Dementsprechend hätten sie dem Rat frühzeitig zur Beratung vorgelegt werden können. Es stelle sich auch die Frage, warum über die Mehrkosten nicht bei der Beratung des Nachtragshaushaltsplanes 1976 gesprochen worden sei. Ratsmitglied Stühn sieht darin einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Hauptsatzung (§ 13) und § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung.
Zu der Aufstellung, die in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung verteilt wurde, vertritt Ratsmitglied Stühn die Auffassung, daß die unter I, 1, 2 und 3 aufgeführten Positionen voraussehbar waren. Die Kosten unter Pos. 4 hätten u. U. verringert werden können, wenn man versucht hätte, einen Austausch der verschiedenen Standorte zu realisieren. Zu der Pos. II stellt Ratsmitglied Stühn die Frage, warum nicht zu diesem Ortstermin zumindest die Fraktionsvorsitzenden geladen wurden, wie das in vergleichbaren Fällen bisher immer der Fall war. Zu der Pos. IV besteht nach den Worten von Ratsmitglied Stühn Anlaß, direkt auf entstandene Mehrkosten hinzuweisen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den entsprechenden Stadtratsbeschluß
) vom 1977 , VII
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