Akte 
Sitzung 28. Februar 1977
Entstehung
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5. Der an das Bistum Limburg zu entrichtende Kauf­preisanteil ist fällig und zahlbar in 10 gleichen Jahresraten, die erste Rate 3 Monate nach Abschluß des Kaufvertrages, die folgenden Raten jeweils ein Kalenderjahr später.

§ 3

Die Stadt Montabaur übernimmt die zum Zeitpunkt der Auflösung der KAS in Abt. II und III des Grundbuches zu Lasten des in § 1 bezeichneten Grundbesitzes ein­getragenen Beschränkungen und Belastungen, soweit sie zur Übernahme verpflichtet ist.

Im übrigen ist das Eigentum an dem Grundbesitz frei von eingetragenen und nicht eingetragenen.Beschrän­kungen und Belastungen und Rechten Dritter* an die Stadt Montabaur zu übertragen.

II.

1. Das Bistum Limburg verpflichtet sich, der Stadt Montabaur unverzüglich die Tatsache der Vereins­auflösung der KAS schriftlich anzuzeigen.

2. Die Beteiligten haben alsdann unverzüglich die zum Abschluß des notariellen Kaufvertrages er­forderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere