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5. Der an das Bistum Limburg zu entrichtende Kaufpreisanteil ist fällig und zahlbar in 10 gleichen Jahresraten, die erste Rate 3 Monate nach Abschluß des Kaufvertrages, die folgenden Raten jeweils ein Kalenderjahr später.
§ 3
Die Stadt Montabaur übernimmt die zum Zeitpunkt der Auflösung der KAS in Abt. II und III des Grundbuches zu Lasten des in § 1 bezeichneten Grundbesitzes eingetragenen Beschränkungen und Belastungen, soweit sie zur Übernahme verpflichtet ist.
Im übrigen ist das Eigentum an dem Grundbesitz frei von eingetragenen und nicht eingetragenen.Beschränkungen und Belastungen und Rechten Dritter* an die Stadt Montabaur zu übertragen.
II.
1. Das Bistum Limburg verpflichtet sich, der Stadt Montabaur unverzüglich die Tatsache der Vereinsauflösung der KAS schriftlich anzuzeigen.
2. Die Beteiligten haben alsdann unverzüglich die zum Abschluß des notariellen Kaufvertrages erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere

