Akte 
Sitzung 28. Februar 1977
Entstehung
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3. Entspricht der Verkehrswert mindestens der Summe der Finanzierungsmittel, so hat die Stadt Montabaur folgende Gegenleistungen zu erbringen:

a) Übernahme der Darlehensschuld gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch die Stadt Montabaur;

b) Übernahme der Verpflichtungen aus etwaigen wei­teren Belastungen;

c) Zahlung eines Betrages in Höhe des Zuschusses des Bistums Limburg ah das Bistum Limburg.

4. Liegt der Verkehrswert unter der Summe der Finanzie­rungsmittel, so übernimmt die Stadt Montabaur die Ver­pflichtungen gemäß Ziffern 3. a) und b).

Die Rückzahlung des Zuschusses an das Bistum Limburg entfällt, in dem Umfang, in dem der Verkehrswert unter der Summe der Finanzierungsmittel liegt.