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3. Entspricht der Verkehrswert mindestens der Summe der Finanzierungsmittel, so hat die Stadt Montabaur folgende Gegenleistungen zu erbringen:
a) Übernahme der Darlehensschuld gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch die Stadt Montabaur;
b) Übernahme der Verpflichtungen aus etwaigen weiteren Belastungen;
c) Zahlung eines Betrages in Höhe des Zuschusses des Bistums Limburg ah das Bistum Limburg.
4. Liegt der Verkehrswert unter der Summe der Finanzierungsmittel, so übernimmt die Stadt Montabaur die Verpflichtungen gemäß Ziffern 3. a) und b).
Die Rückzahlung des Zuschusses an das Bistum Limburg entfällt, in dem Umfang, in dem der Verkehrswert unter der Summe der Finanzierungsmittel liegt.

