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Die Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied König führt zu folgendem Ergebnis:
5 Ratsmitglieder stimmen für den Antrag, 1 Ratsmitglied enthält sich der Stimme. Die Mehrheit spricht sichtenden Antrag aus.
Der Stadtrat ist sich jedoch darin einig, in dem Anschreiben der Stadt an das Bundesverteidigungsministerium und an die KAS soll zum Ausdruck gebracht werden, der Stadtrat lege Wert darauf, daß 1977 mit den Bauarbeiten begonnen wird.
Ratsmitglied Stühn (SPD) bringt für seine Fraktion die Zustimmung zum vorliegenden Vertrag zum Ausdruck.
Ratsmitglied Kochern erklärt, er könne dem Vertragsentwurf nicht zustimmen, und begründet dies wie folgt:
a) Er ist der Auffassung, die Stadt könne mit einem der Beteiligung entsprechenden Finanzaufwand eine eigene Halle bauen, über die sie dann das Bestimmungsrecht in vollem Umfange habe.
b) Die Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten (§ 4 Abs. 4) ist für ihn nicht tragbar.
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag zwischen der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. in Bonn, Hausdorffstraße 151 und der Stadt Montabaur über den Bau eines Soldatenheimes in Montabaur in der Form, wie er in der Sitzung des Stadtrates vom 28. Februar 1977 Vorgelegen hat.
Vor Vertragsbeurkundung ist der Begriff der Bewirtschaftungskosten zu klären.
2. Vertrag mit dem Bistum Limburg - Vorlage Nr. 349 - Anlage Nr. 2
Zu Beginn der Sitzung wird ein neuer Entwurf des Vertragstextes verteilt. Bürgermeister Mangels erklärt, der neue Vertragstext beinhalte eine Änderung unter 11/3, die für den Fall, daß die KAS Nachfolgerin des Bistums wird, für die Zeit der formellen Abwicklung der Geschäfte eine Bewirtschaftung des Soldatenheims ermöglicht.
Nach Auffassung von Ratsmitglied König (CDU) sollte in den Vertragstext unter § 2 Ziffer 3 eine Ergänzung aufgenommen werden, die zum Ausdruck bringt, daß diese Bestimmung auch gilt, wenn der Verkehrswert über der Summe der Finanzierungsmittel liegt. Dem wird entgegengehalten, daß in der Fraktionssitzung der CDU Notar Dr. Busch, der den Vertrag entworfen hat, gerade in dieser Frage erklärt hat, der Vertragstext sei ausreichend und decke die Risiken ab. Man will jedoch erneut Rücksprache mit Notar Dr. Busch nehmen.
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag zwischen dem Bistum Limburg und der Stadt Montabaur über den Bau eines Soldatenheimes in Montabaur in der Form, wie er in der Sitzung des Stadtrates am 28. Februar 1977 Vorgelegen hat.
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