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Punkt 11/2: - Vorlagen Nr. 348 und 349 - Anlagen Nr. 1 und 2
Beratung und Beschlußfassung über die Vertragsentwürfe mit der KAS und dem Bistum Limburg über den Bau eines Soldatenheimes
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1. Vertrag mit der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung - Vorlage Nr. 348 - Anlage Nr. 1
CDU-Sprecher Dr. Hütte bringt für seine Fraktion die Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf des Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und der KAS zum Ausdruck. Das Vertragswerk sei gut ausgearbeitet, so daß seine Fraktion dem zustimmen könnte.
Ratsmitglied Schweizer weist darauf hin, bei der im Vertragsentwurf vorgesehenen Zusammensetzung des Kuratoriums (7 Vertreter aus dem militärischen und 7 Vertreter aus dem zivilen Bereich) könnte bei Meinungsverschiedenheiten über die Zulassung von Vereinen zur Benutzung des Soldatenheimes eine Pattsituation entstehen. In diesen Fällen sieht der Vertragsentwurf vor, daß das Verteidigungsministerium entscheidet. Ratsmitglied Schweizer ist der Auffassung, hier sei die Stadt unterrepräsentiert, also ihre Einflußmöglichkeiten seien zu gering.
Dem hält Bürgermeister Mangels entgegen, bei der finanziellen Beteiligung der Stadt sei eine stärkere Repräsentanz der Stadt nicht möglich. Derartige Forderungen seien unrealistisch.
Ratsmitglied nehmen, nach dem Bau des Er begründet sei, ohne ei ten lasse si erklärt, sei seitens der beinhalten.
König (CDU) beantragt, in den Vertragstext eine Regelung aufzu- der sich die Stadt an den Vertrag nur gebunden fühlt, wenn mit Soldatenheimes innerhalb einer zu benennenden Frist begonnen wird, seinen Antrag damit, daß es dem Bürger nicht länger zuzumuten ne Stadthalle auszukommen. Eine weitere Verzögerung der Bauarbei- ch in der Öffentlichkeit nicht rechtfertigen. Ratsmitglied König n Antrag sei nicht auf Mißtrauen gegenüber den Verhandlungsführern Stadt begründet, sondern solle eine Unterstützung dieser Personen
Dem Antrag von Ratsmitglied König wird von Bürgermeister Mangels entgegengehalten, daß Vertragspartner der Stadt die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung ist. Der Vorstand der KAS hat dem Vertragsentwurf bereits zugestimmt.
Der Beginn der Bauarbeiten ist abhängig von der Bewilligung der Mittel durch das Bundesverteidigungsministerium. Durch eine solche Regelung im Vertragstext binde man nicht die Stelle, die letztlich im vorliegenden Fall entscheidungsführend sei. Er macht darauf aufmerksam, daß die eigentlichen Entscheidungen in Sachen Soldatenheim erst in den letzten eineinhalb Jahren gefällt wurden und von einer Verzögerung nicht die Rede sein könne. Im gleichen Sinn sprechen sich die Ratsmitglieder Dr. Hütte und Roos (beide CDU) sowie Stühn (SPD) und der I. Beigeordnete Vogel aus. Man ist sogar der Auffassung, ein derartiger Passus könnte zu einer Verzögerung des Verfahrens führen, da die Vertragsunterzeichnung Voraussetzung für die Bewilligung der Mittel durch das Verteidigungsministerium ist. Es ist zu erwarten, daß die KAS dieser Vertragsänderung nicht zustimmt.
Man verspricht sich eine Beschleunigung des Verfahrens dadurch, daß die Bundestagsabgeordneten aller Parteien gebeten werden, sich für eine umgehende Behandlung des Antrages auf Bewilligung der Zuschußmittel einzusetzen.
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