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Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 350 - Anlage Nr. 3
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Vertrages mit der Katholischen Kirchengemeinde Montabaur über die Trägerschaft des von der Stadt erbauten Kindergartens
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Vertrag zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über die Trägerschaft des von der Stadt erbauten Kindergartens in der Form, wie er in der Sitzung des Stadtrates am 28. Februar 1977 Vorgelegen hat, nach Vornahme folgender Ergänzungen zu:
In § 6 Abs. 2 ist folgender Satz 3 einzufugen:
"Die Sachkosten sind jährlich gegenüber der Stadt Montabaur nachzuweisen".
Ratsmitglied Hubert Hannappel (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
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Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Veräußerung eines städtischen Teilgrundstückes im Stadtteil Eschelbach an die KEVAG - Vorlage Nr. 351 -
Bürgermeister Mangels verläßt vorübergehend den Sitzungssaal. Der I. Beigeordnete Vogel verläßt die Sitzung endgültig. Den Vorsitz übernimmt gemäß § 36 Abs. 1 GemO der II. Beigeordnete Kraemer.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Nr. 16/2 in der Flur 1 der Gemarkung Eschelbach mit einer Größe von ca. 40 qm an die Kevag zu.
Der Kaufpreis beträgt 30,— DM/qm; das sind für 40 qm = 1 200,— DM. Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages Die Nebenkosten übernimmt die Kevag.
Bei der Errichtung einer Trafostation ist ein Mindestabstand von 15 m von der Grundstücksgrenze an der Waldbachstraße bei gleichzeitiger Grenzbebauung an der Ostseite einzuhalten. Bei der Leitungsführung ist darauf zu achten, daß die Aufstellung des Kirmesbaumes nicht beeinträchtigt wird.
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