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der Ausbaubreite. Den Anliegern sei dabei insoweit entgegengekommen worden, als diese lediglich die Kosten für eine Straßenbreite von 5,50 m anteilig mitfinanzieren mußten. Das Teil stück von der Kreuzung Fröschpfort-ZOderstraße bis zur B 49 habe sogar einzig und allein die Stadt finanziert. Des weiteren verweist Ratsmitglied Schwind (CDU) darauf, daß die in jüngster Zeit eingebauten Schikanen in der Albertstraße nicht den erhofften Erfolg, aber dennoch eine gewisse Verbesserung der Situation erbracht hätten. Weitere Verkehrsregelungsmaßnahmen müßten auf eine Verlangsamung des Verkehrs gerichtet sein, aber dennoch die in innerörtlichen Bereichen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ermöglichen. Mit den derzeit aufgebrachten Fahrbahnschwellen lasse sich der gewünschte Effekt nicht erreichen. Überdies bewirkten die Schwellen eine Verdrängung des Verkehrs auf andere Straßen. Dies habe bereits die kurze Zeit seit Aufbringung der Fahrbahnschwellen gezeigt. Ratsmitglied Schwind vertritt die Auffassung, diese Fahrbahnschwellen behinderten den Verkehr nicht unwesentlich und seien mit Blick auf die dieser Straße zugedachten Funktion auch nicht angezeigt. Diese negativen Aspekte rechtfertigten daher die vorzeitige Beendigung des Versuches in der Albertstraße. Es sollte allenfalls noch der Abschluß der derzeit andauernden Verkehrszählung abgewartet und darüber hinaus in den Fachausschüssen erneut die Diskussion über andere geeignete Maßnahmen geführt werden, um nach Möglichkeit bis zum Frühjahr 1987 mit wirksameren Maßnahmen aufwarten zu können. In einer Zusammenfassung werden namens der CDU-Fraktion durch Ratsmitglied Schwind folqende Anträge gestellt:
a) Die Versuche in der Herzog-Adolf-Straße und der Buchenstraße sollten als abgeschlossen angesehen werden. Die Fahrbahnschwellen sollen dort verbleiben.
b) In der Bahnhofstraße soll die 7 cm hohe Fahrbahnschwelle entfernt und durch insgesamt drei Fahrbahnschwellen (Höhe je 5 cm) ersetzt werden.
c) Die Fahrbahnschwellen in der Albertstraße sollten nach Abschluß der Verkehrszählung spätestens bis zum 20.12.1986 entfernt und bis zum Frühjahr 1987 geeignete alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Ausschußberatungen erarbeitet werden.
d) Die Verwaltung wird mit der Ermittlung der Kosten für die Aktualisierung des General verkehrsplanes beauftragt.
Für die FWG-Fraktion nimmt deren Fraktionsvorsitzender Schweizer zum Sachverhalt Stellung bzw. trägt Erläuterungen zu dem von der FWG-Fraktion eingereichten Antrag vor. Ratsmitglied Schweizer kritisiert zunächst, daß in der Ausschußsitzung am 12.11.1986 nicht über die Entscheidung der Bezirksregierung Koblenz aufgrund der Fachaufsichtsbeschwerde des Herrn Weber unterrichtet worden sei. Die Ausschußmitglieder hätten dadurch weder genaue Informationen über den Sachstand noch die Möglichkeit erhalten, hierzu Stellung zu beziehen.
Als Lösungsvorschlag zur Verlangsamung des Verkehrs in der Albertstraße wird von der FWG-Fraktion eine Planskizze an die Ratsmitglieder in der Sitzung verteilt (Anlage zur Niederschrift). Diese zeigt in zwei Varianten die mögliche Anlegung eines Mittelstreifens, wodurch praktisch zwei Einbahnstraßen entstehen würden. Nach Aussagen von Ratsmitglied Schweizer sollte die Verwaltung die Kosten ermitteln, die für die Maßnahmen entsprechend der vorgelegten Planskizze erforderlich seien. Ein Verbleib der Schwellen im Bereich der Albertstraße wird nicht befürwortet.
Zur Situation in der Bahnhofstraße wird angemerkt, die FWG-Fraktion vertrete gleichfalls die Auffassung, daß die derzeit vorhandene Fahrbahnschwelle zu hoch sei. Diese sollte daher entfernt werden. Entgegen dem Vorschlag der CDU-Fraktion wird als Alternative hierzu eine Aufpflasterung in quadratischer oder runder Form vorgeschlagen. Dies stelle - so die Aussage von Ratsmitglied Schweizer (FWG) - eine optisch und verkehrstechnisch bessere Lösung dar als
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