Akte 
Sitzung 27. November 1986
Entstehung
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Abstimmungsergebnis: einstimmig.

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Manns (CDU) wegen Sonder­interesse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

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Punkt 11/8: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 216 -

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Bebauungsplan "Lindchen" wird für das Flurstück 2101/35 (Flur 8) der­gestalt geändert, daß die Textfestsetzung

"Als Dacheindeckung wird dunkles Material vorgeschrieben" aufgehoben wird.

2. Durch diese Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Punkt 11/9: Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungs­verfahrens für das Baugebiet "Feldchen" im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 217 -

Der Stadtrat beschließt:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.08.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Um­legungsausschüsse vom 26.03.1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Feldchen" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsver­fahren erhält die gleiche Bezeichnung.

Das Umlegungsgebiet liegt östlich angrenzend an die Auerhahnstraße zwischen der Verlängerung der Lerchenstraße und der Verlängerung der Fasanenallee.

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Be­standteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und er­streckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung: Horressen Grundbuchbezirk: Horressen

Flur 7

Flurstücke: 1582/2, 1583/2, 1584/2, 1585/2, 1586/2, 1587/2, 1588/4, 1588/6, 1589/2, 1590/2, 1591/2, 2410/2.

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den betei­ligten Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Stadtrat einen Flächen­beitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Manns (CDU) wegen Son­derinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil genommen.

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