Akte 
Sitzung 27. November 1986
Entstehung
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bereits vielfach in Ausschußsitzungen erwähnt worden. Dies habe bis heute niemals Anlaß zur Kritik gegeben. Darüber hinaus habe die Verwaltung keine Bedenken in diesem Bereich eine solche Nutzung zuzulassen. Es sei auch nicht das Ziel, das ganze Stadtgebiet mit Beschränkungen gleich dem Bebauungsplan "Altstadt V" und "Östliche Bahnhofstraße" zu belegen. Diese Nutzungsbeschrän­kungen sollten sich vor allem auf den Kernbereich der Fußgängerzone beziehen.

Nach weiteren klarstellenden Hinweisen zum Inhalt des einzuleitenden Bebauungs­planverfahrens ergeht folgender Beschluß:

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen

des Landesamtes für Denkmalpflege, Mainz und faßt den Beschluß gemäß nachstehendem Beschlußvorschlag:

a) Das Landesamt für Denkmalpflege regt an, für den gesamten Bereich Hin­terer und Vorderer Rebstock, Elisabethenstraße und Ostseite der Kirch- straße einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Im Gebiet der Kirchstraße und des Vorderen Rebstockes liege dieselbe bauliche Situa­tion im Hinblick auf historische Bedeutung, historische Bausubstanz

und Qualität der Bebauung vor wie in dem durch den qualifizierten Bebau­ungsplan "Altstadt III" abgedeckten Bereich.

Dieser qualifizierte Bebauungsplan mache inhaltliche und bauliche Vor­gaben, die aus denkmalpflegerischen Gründen auch für den gesamten Bereich Rebstock sowie die gesamte Kirchstraße Geltung haben sollten. Dieselben Vorgaben wie im Bebauungsplan "Altstadt III" sollten daher aus der Sicht der Denkmalpflege auch auf die anstehenden Gebiete "Östliche Bahnhofstraße" und "Altstadt V" gemacht werden.

Das Landesamt für Denkmalpflege regt außerdem an, den Bereich des Grund­stückes Elisabethenstraße 2 in den Bebauungsplan "Altstadt V" zu überneh­men.

b) Beschlußvorschlag:

1. Die Bedenken/Anregungen auf Aufstellung eines qualifizierten Bebau­ungsplanes werden zurückgewiesen.

2. Die Anregung auf Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Altstadt V" wird berücksichtigt. Der Geltungsbereich wird bis an

die durch eine Mauer begrenzte unmittelbare Umgebung der Kath. Kirche erweitert.

2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Textfestsetzungen und Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorge­legen und durch die Verwaltung mit Datum vom 18.12.1986 erstellt wurde.

Der Rat beschließt die Offenlage dieser Unterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBAuG.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme.

An der Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse die Ratsmit­glieder Eschenauer (FWG), Höhn (FWG), Schneider (CDU) und Wahl (CDU) nicht teilgenommen.

Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Öst­liche Bahnhofstraße"

- Vorlage Nr. 214 -

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