Akte 
Sitzung 27. November 1986
Entstehung
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einer viergeschossigen Bauweise. Im Ausschuß habe jedoch Übereinstimmung be­standen, lediglich eine Ausführung entsprechend der vorgelegten Bauzeichnung zuzulassen. Die an den Stadtrat gerichtete Empfehlung habe daher auch ledig­lich den Grundgedanken beinhaltet, eine Bebauung entsprechend der vorgelegten Bauzeichnung zu ermöglichen. Insoweit sei der unterbreitete Beschlußvorschlag zur Festlegung einer dreigeschossigen Bauweise für das Flurstück Nr. 175 re­vidiert worden. Anschließend ergeht folgender Beschluß:

1. Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe" wird für das Flurstück Nr. 175 (Flur 51) dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche ln Anpassung an die Gebäudestellung der bereits errichteten Wohnhäuser an der Rheinstraße geän­dert wird.

2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den benachbarten Grundstückseigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "In

den Rödern" Im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 212 -

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Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, er halte eine Ausdehnung der Auslegung des Planentwurfes Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbetelllgung auf die Dauer von vier Wochen für angezeigt. Die Verwaltung sowie die Mitglieder des Rates geben zu erkennen, daß sie hiergegen keine Bedenken erheben.

Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage Nr. 212 unter Einbeziehung vor­genannter Änderung zur Entscheidung. Es ergeht folgender Beschluß:

1. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf "In den Rödern" ln der Form zu, wie er dem Rat ln der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Krelsver- waltung - Krelsplanungsstelle - mit Datum vom 16.10.1986 erstellt wurde.

2. Die vorgezogene Bürgerbetelllgung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird ln der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.

3. Die Krelsplanungsstelle wird beauftragt, das Betel!Igungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG elnzulelten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Punkt 11/5: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf

"Altstadt V"

- Vorlage Nr. 213 -

Ratsmitglied Wldner (SPD) erklärt, er sehe Im Verhältnis zu der beabsichtigten Bebauung (Geschäftshaus Ritter) und der gern. Tagesordnung anstehenden Bebauungs planänderung einen Widerspruch. Die Bauantragsunterlagen zur Errichtung des Geschäftshauses Ritter, welches Im Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" gelegen sei, weise u. a. die Einrichtung eines "Bistro-Dancing" aus. Solche und ähnliche Einrichtungen sollen jedoch entsprechend der ange­strebten Änderung für den Bebauungsplan "Altstadt V" nicht zugelassen werden.

Er selbst - so Ratsmitglied Wldner - befürworte diese Beschränkungen, halte jedoch die Zulassung Im Rahmen des Bauvorhabens Ritter für Inkonsequent. Der Vorsitzende erwidert, die Ausweisungen hinsichtlich der Nutzung des Bauvorhaben Ritter seien bereits von Anfang an Gegenstand der Planung gewesen und sei

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