Akte 
Sitzung 27. November 1986
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 8 -

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, es sei zu berücksichtigen, daß die hier in Rede stehende Entscheidung ausschließlich auf das Verhalten von Herrn Diel zu­rückzuführen sei. Das Anbieten neuer Kompromißvorschläge durch Herrn Diel soll­te nicht zum Hinausschieben der gern. Vorlage Nr. 209 empfohlenen Entscheidung führen.Für die CDU-Fraktion erklärt deren Fraktionsvorsitzender Kram, man stehe Kompromißvorschlägen aufgeschlossen gegenüber. Dennoch werde, um den haushalts­rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, die Genehmigung zur Leistung erhebli­cher überplanmäßiger Ausgaben befürwortet.

Es ergeht anschließend folgender Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1986 bei der HHSt. 6100.6550 (Sachverständigen-, Gerichts­und ähnliche Kosten - Haushaltsansatz: 4 000,-- DM) in Höhe von 17 000,-- DM zu.

Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei der HHSt. 6100.6010 (Umlegungs­kosten).

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen.

Punkt 11/2: Genehmigung zum Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit für die

Schankwirtschaft - Barbetrieb - "Pam-Pam-Club", Elisabethenstr. 27, 5430 Montabaur - Vorlage Nr. 210 -

Ratsmitglied Widner (SPD) ruft die Diskussion in der Sitzung des Haupt- und Fi­nanzausschusses am 12.11.1986 in Erinnerung und bittet um Auskunft, ob inzwischen das äußere Erscheinungsbild des Barbetriebes den gaststättenrechtlichen Bestim­mungen entspreche. Die Verwaltung erklärt, dies sei der Fall. Inzwischen sei der Schaukasten repariert und ein Preisaushang angebracht worden.

Es ergeht anschließend folgender Beschluß:

Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zum Hinausschieben der Sperrzeit auf 03.00 Uhr für die Schankwirtschaft - Barbetrieb - "Pam-Pam-Club", Elisabethenstr. 27, 5430 Montabaur.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen.

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich des Flurstückes Nr. 175 (Flur 51)

- Ecke Fröschpfortstraße/Rheinstraße -

- Vorlage Nr. 211 -

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, der gemäß Vorlage Nr. 211 unterbreitete Beschlußvorschlag sei nicht deckungsgleich mit der in der Ausschußsitzung am 12.11.1986 ausgesprochenen Empfehlung. Diese habe auch eine Änderung des Be­bauungsplanes für den Bereich des Flurstückes Nr. 175 im Bezug auf die Festle­gung der Geschoßzahl beinhaltet. Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, aus welchem Grunde dies nun keine Berücksichtigung finde.

Die Verwaltung erklärt, der Beratung in der Ausschußsitzung am 12.11.1986 habe eine konkrete Bauplanung zugrunde gelegen, die eine zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß vorsah. Da an sich eine Ausweisung zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß nicht mehr zulässig sei, habe man empfohlen, durch Bebauungsplanänderung eine dreigeschossige Bauweise festzulegen. Dies wür­de jedoch bedeuten, daß die Errichtung eines dreigeschossigen Hauses mit ausge­bautem Dachgeschoß möglich würde. Dies entspreche höhenmäßig alsdann in etwa

- 9 -