II. Öffentliche Sitzung
Nach Eröffnung der öffentlichen Sitzung richtet der Vorsitzende an die Mitglieder des Stadtrates die Frage, ob Anträge zur Änderung der Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung ergehen noch folgende Wortmeldungen
a) Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erklärt, er lege vorsorglich Einspruch gegen die Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 30.10.1986 ein.
Diese liege bis zur heutigen Sitzung noch nicht vor, und er wolle sich die Möglichkeit offenhalten, evtl. Einwendungen gegen diese Niederschrift noch vortragen zu können.
Die Verwaltung erklärt, der Einlegung eines vorsorglichen Einspruches bedürfe es nicht, da gern. § 41 Abs. 3 GemO Einwendungen gegen die Niederschrift spätestens bis zu der Sitzung vorzutragen sind, die auf die Vorlage der Niederschrift folgt. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, man werde dennoch formell den von Ratsmitglied Eschenauer erklärten Einspruch in der Niederschrift vermerken. An Ratsmitglied Eschenauer (FWG) wird die Bitte gerichtet, nach Vorlage der Sitzungsniederschrift zu überprüfen, ob er diesen Einspruch aufrecht erhält. Ggf. sollte die Zurücknahme erklärt werden.
b) Ratsmitglied Widner (SPD) richtet an die Verwaltung die Bitte, zu prüfen, ob der von der FWG-Fraktion gestellte und unter TOP 10 b in die Tagesordnung aufgenommene Antrag den Anforderungen der Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung entspreche. Für ihn - so Ratsmitglied Widner (SPD) - sei nicht erkennbar, in welcher Weise eine Beschlußfassung von der FWG- Fraktion begehrt werde. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, eine weitergehende Präzisierung des Antrages sei nicht Voraussetzung für die Aufnahme in die Tagesordnung. Im übrigen enthalte der Antrag der FWG-Fraktion den Hinweis, daß die Begründung des Antrages in der heutigen Sitzung durch mündlichen Sachvortrag erfolge.
Punkt 11/1: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen - Vorlagen Nr. 208 und 209 -
Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1986 bei der HHSt. 8820.9320 (allgemeiner Grunderwerb - Haushaltsansatz: 0,--) in Höhe von 3 850,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen der im Nachtragsplan vorgesehenen Mittel (12 000,-- DM) für Standortuntersuchung und Verkehrsanbindung eines neuen Parkhauses (HHSt. 6800.9400). Die Kosten werden vom Sanierungsträger übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, die FWG-Fraktion werde dem gemäß Vorlage Nr. 209 unterbreiteten Beschlußvorschlag nicht zustimmen. Es sollte versucht werden, in weiteren Verhandlungen mit Herrn Diel eine gütliche Einigung zu erzielen, um langwierige Prozesse und damit im Zusammenhang stehende Prozeßkosten zu vermeiden. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, durch die gern. Vorlage Nr. 209 empfohlene Entscheidung werde keinesfalls eine gütliche Einigung mit Herrn Diel verhindert. Andererseits sei diese Entscheidung unter haushaltsmäßigen Gesichtspunkten erforderlich, um bei Bedarf die ergangene Ausschußentscheidung ausführen zu können.

