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des Bebauungsplanes "Obere Koppel Straße", in das Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung "Im Tiergarten" einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Obere Koppel Straße".
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Koppel Straße
im Osten und Süden: durch die Wege 75/1 und 121
im Westen: durch die Weststraße.
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung: Elgendorf Grundbuchbezirk: Elgendorf
Flur 8
Flurstücke: 1/4, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30,
31, 32, 33, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42.
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Stadtrat einen Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.
An der Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO die Ratsmitglieder Reinhard Lorenz (FWG) und Paul Müller (CDU) nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Punkt 11/8: Beratung über verkehrsberuhigende Maßnahmen in Montabaur-Horressen
- Antrag der SPD-Fraktion -
- Anlage Nr. 3 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf den Sachstandsbericht der Verwaltung vom 14.10.1986 (Anlage Nr. 3 zur Niederschrift) und gibt hierzu ergänzend folgendes zur Kenntnis:
Im Rahmen der Beratungen in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei die Empfehlung ausgesprochen worden, Radarkontrollen in der Straße "Im Wiesengrund" durchzuführen. Man habe daraufhin einen entsprechenden Antrag an die Polizei gerichtet,und inzwischen habe diese die erste Kontrolle durchgeführt. Diese Radarkontrolle habe ergeben, daß viele Verkehrsteilnehmer die Straße "Im Wiesengrund" mit einer höheren als der durch die in jüngster Zeit durch entsprechende Beschilderung zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befuhren. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, daß bislang noch nicht ermittelte Täter wohl die durchgeführte Radarkontrolle zum Anlaß genommen hätten, um am darauffolgenden Wochenende sämtliche Verkehrszeichen, durch welche die Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde, zu entwenden. Eine solche Handlung könne man nicht mehr tolerieren und werde bei Ermittlung der Täter geahndet.
Bezugnehmend auf den Sachstandsbericht der Verwaltung trägt Ratsmitglied Bächer (SPD) nochmals die Gründe vor, die die SPD-Fraktion zur Antragstellung veranlagten. Er gibt dabei u. a. zu verstehen, daß man die Anordnung einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß alsdann nur wenige Schilder aufzustellen seien, beantragt habe. Gegenwärtig müßten zur Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung für nur eine Straße
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