Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
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für die Längsdurchfahrt angeordnet. Weil nach den Beobachtungen der Anlieger auch die aus den Nebenstraßen einfahrenden Verkehrs­teilnehmer die Geschwindigkeit überschritten, werden kurzfristig auch dort die Geschwindigkeitsbeschränkungen angebracht. Weiter­gehende Maßnahmen erscheinen zur Zeit nicht sinnvoll, weil nach dem Ende der Bauarbeiten wieder mit einer wesentlichen Entlastung dieses Straßenzuges vom Durchgangsverkehr zu rechnen ist. Sollten die Ausbauarbeiten im Bereich der Westerwaldstraße und Buchen­straße nicht vor dem Winter abgeschlossen werden können, wird die Ausbaustrecke vor dem Beginn der Winterpause fahrbereit herge­richtet, so daß die Umleitung für die Winterzeit entfällt.

Es erscheint sinnvoll, den Ausbau der innerörtlichen Durchfahrts­straße abzuwarten und dann die Situation in der Straße "Im Wiesengrund" neu zu beurteilen. Sollte sich heraussteilen, daß nach dem Ende der Ausbauarbeiten weiterhin starker Durchgangs­verkehr anhält, können verkehrsverlangsamende Maßnahmen, wie der Einbau von fahrdynamischen Schwellen durchaus angebracht sein. Im gegenwärtigen Übergangsstadium sind solche Maßnahmen jedoch un­angebracht.

Die Meisenstraße mündet auf der freien Strecke vor der Ortstafel in die Landesstraße ein. Eine Versetzung der Ortstafel kann nur aufgrund einer Anordnung der Kreisverwaltung im Einvernehmen mit Polizei und Straßenbauamt erfolgen. Bisher hat die Straßenver­waltung in allen vergleichbaren Fällen eine Versetzung des Schildes unter Hinweis auf die Regelung in der StVO abgelehnt, nach der Ortstafeln dort anzubringen sind, wo ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen u. Straßenbaulast und ungeachtet einzelner unbe­bauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten (mit Zugang zur Landesstraße) beginnt.

Obwohl nicht damit zu rechnen ist, daß Straßenbau- und Verkehrs­behörde von dieser gesetzlich begründeten Haltung abweichen, wird die Versetzung des Schildes beantragt, zumindest muß aber aus Richtung Montabaur/Elgendorf in ausreichendem Abstand eine Geschwindigkeitsabsenkung auf 70 KM und vor dem Anwesen Diel auf 50 KM erfolgen.

Im Falle der Ablehnung des Versetzens der Ortstafel muß in der Meisenstraße eine solche aufgestellt werden, um dem Verkehrs­teilnehmer die notwendige Information zu geben.

Vorläufig wird der in die Meisenstraße einfahrende Verkehrsteil­nehmer durch die 30 KM-Beschränkung bereits zu angepaßtem Fahr­verhalten veranlaßt. -

Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 07.10.1986 mehrheitlich beschlossen, es bei der derzeitigen 30 KM-Beschränkung zu belassen. Die Verwaltung soll die .Schutzpolizei der^Bezir]cs- regierung bitten, in der Straße "Am W^es^ngrund" Radai)kontro%len vorzunehmen.

3 vom 1986 . IX

(Dr. /Possel-Dölken) Bürgermeister-