Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
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Verb:

f

Best.:

Nr.:-

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Diese Beschränkung auf gewisse Zielgebiete muß erfolgen, um nach dem Versuchszeitraum eine definitive Aussage über die Auswirkungen und die Beachtung der Zonengeschwind.igkeits- beschränkung geben zu können. Im Baugebiet "Himmelfeld" wurde zum Beispiel festgestellt, daß bei Radarkontrollen d'er Polizei die überwiegende Mehrzahl der festgestellten Schnellfahrer aus Anliegern des Baugebietes bestand. Die gemessenen Fahrt­geschwindigkeiten lagen zwischen den zugelassenen 30 KM/h und dem Höchstwert von 98 KM/h. Aus den Meßergebnissen und den bisherigen Erfahrungen kann der vorläufige Schluß ge­zogen werden, daß die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung nicht alle Erwartungen erfüllen kann, die ursprünglich in sie gesetzt wurden. Unter diesem Aspekt, insbesondere aber auch mit dem Hinweis auf den Versuchscharakter und die bisherige Ablehnung aller Projekte außerhalb der ausgesuchten Zielgebiete erscheint uns eine Anordnung einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung für die Straße "Im Wiesengrund" nicht für sinnvoll.

2. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (optische Bremse)

Die im Versuchsstadium mit Vorschußlorbeeren bedachte optische^ Bremse (Fahrbahnquermarkierungen mit zunehmend kürzeren Ab­ständen ) hat sich zwischenzeitlich als unzureichendes Mittel ^ für Geschwindigkeitsabsenkungen erwiesen. Sie wurde daher auch vom Gesetzgeber nicht als Verkehrseinrichtung oder -hilfs- mittel zugelassen. Unabhängig von dieser gesetzlichen Zulassung ist zur optischen Bremse zu sagen, daß sie ihre eingeschränkte Wirkung nur dann erzielen kann, wenn von hohen auf'niedrigere Geschwindigkeit übergegangen werden soll. Dies ist vornehmlich im Bereich von Ortseingängen und bei gefährlichen Einmündungen oder Kreuzungen auf freier Strecke sinnvoll.In der Straße "Im Wiesengrund" könnte die optische Bremse keinerlei Wirkung ent­falten, weil aus beiden Fahrtrichtungen zunächst an den Ein­mündungen langsam gefahren und erst dann beschleunigt wird.

Ein gewisser Zielpunkt, an dem eine bestimmte Geschwindigkeit durchgesetzt werden soll, besteht nicht. Zudem scheidet die ^ optische Bremse wegen ihrer rechtlichen Unzulässigkeit als Mittel zur Verkehrsberuhigung von vorneherein aus.

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3. Anbringung von fahrdynamischen Schwellen

In Kürze werden in vier Straßenzügen in Montabaur fahrdynamische Schwellen als Mittel zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Nach einem Versuchszeitraum von einem halben Jahr soll darüber ent­schieden werden, oo die Schwellen in den einzelnen Straßen gänzlich entfernt werden, durch der Umgebung angepaßte Auf­pflasterungen ersetzt werden oder ob die aufgebrachten Gummi­schwellen bleiben. Nach diesem Prüfungszeitraum können die Schwellen in anderen Straßen, in denen eine Verkehrsverlangsamung notwendig erscheint,weiter eingesetzt werden. Die zusätzliche Beschaffung von Schwellen für alle Straßen, in denen vereinzelt hohe Fahrtgeschwindigkeiten beobachtet werden, ist nicht möglich.

Die Straße "Im Wiesengrund" sowie die anschließende Meisenstraße unterscheiden sich in keiner Weise von einer Vielzahl anderer Wohnstraßen im Stadtgebiet, in denen gelegentlich Verkehrsüber­tretungen zu beobachten sind. Weil sich jedoch das Verkehrsauf­kommen durch die ausbaubedingte Sperrung der Westerwaldstraße er­höht hat, wurde bereits kurz nach Baubeginn eine 30 KM-Beschränkung