Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
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VERBANDSGEME INDEVER-'ALTUNG Abtll -Az.: 161.023

5430 Montabaur,

14.10 .1986

Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

SACHSTANOSSERICHT:

zur Sitzung des

t !Haupt- und Finanzausschusses ^

der _

t X ]Stadt- ^

i !Bauausschusses b

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L! Ortsgemeinde- )

Anlage Nr. 1

an3 0.10.6

Verkehrsverhältnisse im Bereich der Wohngebiete "Hemchen" und "Farenau" im Stadtteil Horressen

Bezug: Antrag der SPD-Fraktion

iäRhverhait^Seit dem Beginn der Ausbauarbeiten im Bereich der Westerwald­straße/Buchenstraße in Horressen ist eine Umleitung des inner­örtlichen Verkehrs, insbesondere auch des Omnibusverkehrs erforderlich. Um die Haltestelle des Linienverkehrs soweit wie möglich in der Ortsmitte zu belassen, wurde die Umleitungs­strecke von der Buchenstraße über die Straße "Im Wiesengrund" und die Meisenstraße zur L 312 geführt. Um die'Durchfahrt für die Omnibuslinie zu gewährleisten, wurde ein einseitiges Halteverbot für den gesamten Straßenzug angeordnet. Weil fest­gestellt wurde, daß eine Reihe von Verkehrsteilnehmern mit unangepaßter Geschwindigkeit über die Umleitungsstrecke fuhren, wurde im Zuge der durchgehenden Straße "Im Wiesen­grund" eine 30 KM-Beschränkung angeordnet. Auch die einmündende: Straßen werden zwischenzeitlich von der 30 KM-Beschränkung erfa Diese Geschwindigkeitsbeschränkung und die Vielzahl von ein­mündenden (vorfahrtsberechtigten) Straßen wie der Bonner- u. Berliner Straße führen zu einem allgemein angepaßten Verkehrs­verhalten. DajS in Einzelfällen rücksichtslose Autofahrer schneller als die zugelassenen 30 KM fahren, kann wie auf allen Straßen nicht ausgeschlossen werden. Zu den Vorschlägen der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

1. Einbeziehung dieses Gebietes in den Großversuch "Zonen­geschwindigkeitsbeschränkungen"

Die Zonengeschwindigkeitsverordnung vom 19.02.1985 hat ausdrücklich Versuchscharakter, sie tritt am 31.12.1989 außer Kraft. Dieser Versuchscharakter bedeutet, daß nicht für alle in Frage kommenden Straßen eine Anordnung ge­troffen werden soll, sondern für gezielt ausgesuchte und nach Möglichkeit alle Verkehrsbelange abdeckende Straßen­züge. In der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in drei r Ortsgemeinden unterschiedlicher Größenordnung und mit jeweils gebietsbezogenen Verkehrseigenheiten sowie in der Stadt Montabaur für das Baugebiet "Himmelfeld" eine Zonen­geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Weitergehende Wünsche vieler anderer Ortsgemeinden mußten bisher unter Hinweis auf den Versuchscharakter abgelehnt werden.

g vom 1986 . IX

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