VERBANDSGEME INDEVER-'ALTUNG Abtll -Az.: 161.023
5430 Montabaur,
14.10 .1986
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
SACHSTANOSSERICHT:
zur Sitzung des
t !Haupt- und Finanzausschusses ^
der _
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i !Bauausschusses b
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L—! Ortsgemeinde- )
Anlage Nr. 1
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Verkehrsverhältnisse im Bereich der Wohngebiete "Hemchen" und "Farenau" im Stadtteil Horressen
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion
iäRhverhait^Seit dem Beginn der Ausbauarbeiten im Bereich der Westerwaldstraße/Buchenstraße in Horressen ist eine Umleitung des innerörtlichen Verkehrs, insbesondere auch des Omnibusverkehrs erforderlich. Um die Haltestelle des Linienverkehrs soweit wie möglich in der Ortsmitte zu belassen, wurde die Umleitungsstrecke von der Buchenstraße über die Straße "Im Wiesengrund" und die Meisenstraße zur L 312 geführt. Um die'Durchfahrt für die Omnibuslinie zu gewährleisten, wurde ein einseitiges Halteverbot für den gesamten Straßenzug angeordnet. Weil festgestellt wurde, daß eine Reihe von Verkehrsteilnehmern mit unangepaßter Geschwindigkeit über die Umleitungsstrecke fuhren, wurde im Zuge der durchgehenden Straße "Im Wiesengrund" eine 30 KM-Beschränkung angeordnet. Auch die einmündende: Straßen werden zwischenzeitlich von der 30 KM-Beschränkung erfa Diese Geschwindigkeitsbeschränkung und die Vielzahl von einmündenden (vorfahrtsberechtigten) Straßen wie der Bonner- u. Berliner Straße führen zu einem allgemein angepaßten Verkehrsverhalten. DajS in Einzelfällen rücksichtslose Autofahrer schneller als die zugelassenen 30 KM fahren, kann wie auf allen Straßen nicht ausgeschlossen werden. Zu den Vorschlägen der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
1. Einbeziehung dieses Gebietes in den Großversuch "Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen"
Die Zonengeschwindigkeitsverordnung vom 19.02.1985 hat ausdrücklich Versuchscharakter, sie tritt am 31.12.1989 außer Kraft. Dieser Versuchscharakter bedeutet, daß nicht für alle in Frage kommenden Straßen eine Anordnung getroffen werden soll, sondern für gezielt ausgesuchte und nach Möglichkeit alle Verkehrsbelange abdeckende Straßenzüge. In der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in drei r Ortsgemeinden unterschiedlicher Größenordnung und mit jeweils gebietsbezogenen Verkehrseigenheiten sowie in der Stadt Montabaur für das Baugebiet "Himmelfeld" eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Weitergehende Wünsche vieler anderer Ortsgemeinden mußten bisher unter Hinweis auf den Versuchscharakter abgelehnt werden.
g vom 1986 . IX
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