Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13 -

#

*

1.1 Die Bedenken werden zurückgewiesen.

1.2 In Abänderung des Änderungsbeschlusses vom 24.4.1986 wird der Bebau­ungsplan für das Grundstück 406/78 wie folgt geändert:

a) Die überbaubare Fläche wird im wesentlichen Teil des Grundstückes

reduziert. Der Abstand zwischen der Baugrenze und dem westlichen Grundstück Nr. 406/79 beträgt nunmehr 14,00 m. Darüber hinaus wird die überbaubare Fläche im nördlichen Teil des Grundstückes reduziert, so daß der Abstand zwischen der Baugrenze und dem angrenzenden Grundstück Nr. 406/61 7 m beträgt. In südlicher Richtung wird

die überbaubare Fläche des Grundstückes 406/78 um 4 m erweitert.

b) Es wird ein Pflanzgebot ausgesprochen (Anpflanzung einer Hecke entlang der nördlichen Grenze des Grundstückes 406/78).

c) Es wird eine eingeschossige offene Bauweise festgesetzt.

d) Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4, die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 0,5 festgesetzt.

e) Die Dachneigung darf max. 28° betragen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des erweiterten Änderungsbe­schlusses eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

*

*

Pu nkt 11/6 : Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"

- Vorlage Nr. 204 -

Der Stadtrat beschließt:

1. Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird der Bebauungsplan "Lindchen"

für das Flurstück 2083/8 (Flur 8) der Gemarkung Horressen dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche im nördlichen Grundstücksbereich erweitert wird; die zur Elgendorfer Straße hin einzuhaltende Abstandsfläche beträgt 9 m.

2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt

wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die benachbarten Grundstückseigentümer sowie das Straßenbauamt als zuständige Träger öffentlicher Belange zu dieser Planänderung zu hören.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

vom

986

IX

Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandum­legungsverfahrens nach § 47 BBauG für das Baugebiet "Obere Köppel- straße" im Stadtteil Eigendorf

- Vorlage Nr. 205 -

- Anlage Nr. 3 - Der Stadtrat beschließt:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I Seite 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26.3.1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet

14 -