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1.1 Die Bedenken werden zurückgewiesen.
1.2 In Abänderung des Änderungsbeschlusses vom 24.4.1986 wird der Bebauungsplan für das Grundstück 406/78 wie folgt geändert:
a) Die überbaubare Fläche wird im wesentlichen Teil des Grundstückes
reduziert. Der Abstand zwischen der Baugrenze und dem westlichen Grundstück Nr. 406/79 beträgt nunmehr 14,00 m. Darüber hinaus wird die überbaubare Fläche im nördlichen Teil des Grundstückes reduziert, so daß der Abstand zwischen der Baugrenze und dem angrenzenden Grundstück Nr. 406/61 7 m beträgt. In südlicher Richtung wird
die überbaubare Fläche des Grundstückes 406/78 um 4 m erweitert.
b) Es wird ein Pflanzgebot ausgesprochen (Anpflanzung einer Hecke entlang der nördlichen Grenze des Grundstückes 406/78).
c) Es wird eine eingeschossige offene Bauweise festgesetzt.
d) Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4, die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 0,5 festgesetzt.
e) Die Dachneigung darf max. 28° betragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des erweiterten Änderungsbeschlusses eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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Pu nkt 11/6 : Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"
- Vorlage Nr. 204 -
Der Stadtrat beschließt:
1. Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird der Bebauungsplan "Lindchen"
für das Flurstück 2083/8 (Flur 8) der Gemarkung Horressen dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche im nördlichen Grundstücksbereich erweitert wird; die zur Elgendorfer Straße hin einzuhaltende Abstandsfläche beträgt 9 m.
2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt
wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die benachbarten Grundstückseigentümer sowie das Straßenbauamt als zuständige Träger öffentlicher Belange zu dieser Planänderung zu hören.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
vom
986
IX
Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens nach § 47 BBauG für das Baugebiet "Obere Köppel- straße" im Stadtteil Eigendorf
- Vorlage Nr. 205 -
- Anlage Nr. 3 - Der Stadtrat beschließt:
1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I Seite 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26.3.1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet
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