Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
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a) Ausbau der Westerwald- und Buchenstraße im Stadtteil Horressen

b) Bau der Friedhofshalle im Stadtteil Eigendorf

c) Brunnenbau am Marktplatz

d) Zuschüsse für Wohnhausmodernisierungen im Bereich des Rebstockes bzw. Fassadenrestaurierung in der Altstadt.

Nach Abschluß der Diskussion stellt der Vorsitzende die vorgelegten Planwerke zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushalts­plan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte geänder­te Investitionsprogramm für die Jahre 1985 bis 1989 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen.

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Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über den 2. Nachtragsplan zum Forst­kulturplan 1986 (Wegebau)

- Vorlage Nr. 200 -

Der Stadtrat stimmt dem 2. Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1986, der die weitere Befestigung eines Holzabfuhrweges im Revierteil Gelbachtal vorsieht mit einem Kostenaufwand von 33 200,-- DH, zu.

Im Nachtragshaushaltsplan der Stadt ist folgende Finanzierung vorzusehen:

1. Zuschuß des Landes 23 240,-- DM

2. Ausgabeeinsparungen bei der

HHSt. 8550.5100 (Waldwegebau) 9 960, DM

33 200,-- DM

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Abstimmungsergebnis: einstimmig (22 Ja-Stimmen).

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung einer Teilfläche des Bornweges im Stadtteil Eschelbach

- Vorlage Nr. 201 -

- Anlage Nr. 1 -

Ratsmitglied Lorenz (FWG) bittet die Verwaltung um Auskunft, ob in dem einzu­ziehenden Wegeteil stück Versorgungsleitungen verlegt sind. Die Verwaltung erklärt, nach ihren Ermittlungen seien in diesem Bereich lediglich Kanallei- tungen vorhanden. Dies stehe jedoch der Einziehung nicht im Wege, da in jedem Fall die vorhandenen Versorgungsleitungen durch Eintragung einer Grunddienst­barkeit gesichert würden.

Es ergeht folgender Beschluß:

Für die im beigefugten Plan (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) dargestellte Teilwegeparzelle Nr. 2618/2 (Flur 1) wird die öffentliche Nutzung aufgehoben. Diese Teilwegeparzelle wird eingezogen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (22 Ja-Stimmen).

Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungs­planes "Obere Koppel Straße" im Stadtteil Eigendorf; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO - Vorlage Nr. 202 -

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