Akte 
Sitzung 30. Oktober 1986
Entstehung
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c) Stellungnahme von Ratsmitqlied Franz-Josef Eschenauer (FWG)

Ratsmitglied Eschenauer (FUG) stellt seinen Ausführungen die Anmerkung voran, daß die FWG-Fraktion bereits dem Haushaltsplan 1986 mit Blick auf die einge­plante Neuverschuldung nicht zugestimmt habe. Da sich nach dem nunmehr vor­liegenden Nachtragshaushaltsplan die Neuverschuldung noch erhöhe, werde auch hierzu keine Zustimmung gegeben. Die Neuverschuldung für das Jahr 1986 er­höhe sich gemäß dem Nachtragsplan voraussichtlich um 76 000,-- DM, obwohl 410 000, DM aus dem Haushaltsplan herausgenommen und nunmehr als Verpflich­tungsermächtigung veranschlagt würden. Dies stellt nach seiner Auffassung - so Ratsmitglied Eschenauer (FWG) - eine "kosmetische Operation" dar. Die Verpflichtungsermächtigungen würden damit von 1,6 Mio DM auf 2 Mio DM erhöht. Sofern die Stadt gezwungen werde, auf diese zurückzugreifen, erhöhten sich die Schulden der Stadt um weitere 2 Mio DM. Die FWG-Fraktion habe immer wieder darauf hingewiesen, daß man bei der Aufstellung des Haushaltsplanes die Ansätze zurückhaltender ermitteln sollte, damit Unvorhergesehenes im Verlaufe des Haushaltsjahres noch aufgefangen werden könne. Auch die im Verlaufe des Haushaltsjahres 1986 prognostizierte und als Deckungsvorschlag genannte Erhö­hung des Zuführungsbetrages zum Vermögenshaushalt habe sich als unrichtig erwiesen. Nunmehr sei sogar eine Reduzierung unerläßlich. Die erforderlichen und von der FWG-Fraktion geforderten Einsparungen hätten bereits bei der Planaufstellung 1986 Berücksichtigung finden müssen. Nunmehr sei es hierfür zu spät, da für geleistete Arbeit jetzt auch die Zahlungen erbracht werden müßtenjfEs wird abschließend nochmals die Ablehnung zum vorliegenden Nachtrags­plan 1986 für die FWG-Fraktion erklärt.

Stellungnahme zu den Aussagen der Fraktionen

In der sich anschließenden Diskussion nehmen der Vorsitzende sowie die Ver­waltung zu einigen der von der SPD- und FWG-Fraktion vorgetragenen Kritikpunkten Stellung. Dabei wird u. a. zum Ausdruck gebracht, man habe bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1986 auf die Möglichkeit der Reduzierung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer hingewiesen. Auch zur Höhe der für den Bau des Stadions zu gewährenden Zuschüsse sei erklärt worden, daß zwar für den überwiegenden Teil der Zuwendungen verbindliche Zusagen vorlägen, insge­samt jedoch mit Blick auf die noch ausstehenden Bewilligungsbescheide Abstriche möglich seien. Zu der von Ratsmitglied Widner (SPD) geäußerten Kritik hinsichtlich des gewährten Zuschusses zur Anschaffung eines Loipenspurgerätes vertritt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die Auffassung, daß es nunmehr geboten sei, die seinerzeit getroffene Mehrheitsentscheidung zu respektieren. Zur Richtig­stellung wird ferner darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser finanziellen Unterstützung nicht um eine Zuwendung handelt, die einzig und allein im In­teresse der Gemeinde bzw. des Ski-Clubs Welschneudorf liege. Die Ortsgemeinde Welschneudorf habe selbst Zuschüsse für die Anschaffung bewilligt und die Stadt habe ihrerseits einen Anteil zugesagt im Interesse und zur Unterstüt­zung des Ski-Clubs Horressen. Zudem werde das Loipenspurgerät auch im Bereich des Stadtwaldes eingesetzt.

Zurückgewiesen wird auch der Vorwurf von Ratsmitglied Widner, der Ansatz für die Grundstückserlöse sei "ins Blaue hinein" kalkuliert worden. Grundlage für die Berechnungen seien die seinerzeit laufenden Verhandlungen gewesen, von denen man zunächst erwarten konnte, daß diese auch erfolgreich zum Ab­schluß gebracht werden. Die nunmehr erforderlich gewordene Reduzierung des Ansatzes sei durch Umstände herbeigeführt worden, die nicht vorhersehbar und insofern auch nicht einkalkulierbar waren. Als unbegründet wird darüber hinaus der von Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erhobene Vorwurf der "kosmeti­schen Operation" im Bezug auf die Erhöhung des Ansatzes bei den Verpflichtungs­ermächtigungen bezeichnet. Die Verwaltung erklärt hierzu, daß die im Nachtrags­haushaltsplan erhöhten Ansätze bei den Verpflichtungsermächtigungen zurück­zuführen sind auf haushaltsrechtliche Erfordernisse. Als Maßnahmen, die diese Erhöhung bedingten, werden genannt:

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