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Der Grunderwerb gilt als ein Herstellungsmerkmal der Ausbaumaßnahme. Der Stadtrat stellt ausdrücklich fest, daß der Grunderwerb für die o. g. Ausbaumaßnahme erforderlich ist und daß das Ausbauprogramm sich auch auf den Grunderwerb erstreckt. Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10,— DM pro m^ beitragspflichtige Grundstücksfläche festgesetzt.
An den vorstehenden Beratungen und Entscheidungen hat Ratsmitglied Hannappel (SPD) wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
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Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung einer Wegeparzelle Flur 45, Parzelle 121 - Vorlage Nr. 192, Anlage Nr. 5 -
Für die im beigefugten Plan dargestellte Teilwegeparzelle Nr. 121 (Flur 45) wird die öffentliche Benutzung aufgehoben. Diese Teilwegeparzelle wird eingezogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Widner (SPD) ersucht die Verwaltung, generell bei Einziehungen von öffentlichen Wegen für Ersatz zu sorgen, d. h., es solle jeweils darauf geachtet werden, daß z. B. Alternativen für eine fußläufige Verbindung zur Verfügung stünden.
Die Verwaltung erklärt, dies werde in jedem Einzelfall berücksichtigt und nur, sofern eine Alternative zur Verfügung stehe bzw. der Erhalt der Wegefläche nicht mehr erforderlich ist, werde eine Einziehung empfohlen.
Punkt 11/8: Beratung und Beschlußfassung über verkehrsberuhigende Maßnahmen im Stadtteil Horressen
a) Einbeziehung der Wohngebiete Hemchen und Farenau in den Großversuch "Zonen-Geschwindigkeitsverordnung"
b) Anbringung fahrdynamischer Schwellen und optischer Bremsen
^ "Im Wiesengrund"
c) Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung der Trasse
^ zur Verlängerung der Meisenstraße
- Antrag der SPD-Fraktion-
- Anlage Nr. 6 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er halte es für angezeigt zunächst den Antrag der SPD-Fraktion (Anlage Nr. 6 zur Niederschrift) an die Ausschüsse zu verweisen.
Zu Ziffer 2 des v. g. Antrages erklärt er, die Verwaltung habe die zu einem früheren Zeitpunkt im Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß der Stadt geführte Diskussion zur Fortführung der Meisenstraße als Umgehungsstraße zum Anlaß genommen, um diesen Punkt zur 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes anzumelden. Die Beschlußgremien der Verbandsgemeinde befaßten sich zur Zeit mit dieser 2. Novellierung. Da ein formeller Ratsbeschluß seitens
des Stadtrates noch nicht ergangen sei, müsse dies in nächster Zeit nachgeholt
werden.
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, einer Beratung in den Ausschüssen bedürfe es nicht mehr, da bereits seit 1979 die Diskussionen und Beratungen in den Ausschüssen zu diesem Themenbereich im Gange seien. Insofern werde der Antrag auf Diskussion und Entscheidung in der heutigen Sitzung aufrechterhalten.
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