Akte 
Sitzung 25. September 1986
Entstehung
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7.09.8

rakcion vom

Es ist z.B. mittlerweile unbestritten und auch 'durch zahlreiche Unter­suchungen belegt, daß die Mehrzahl der "Kinderunfälle" in Wohngebieten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen passiert. Es konnte aber auch schon nach­gewiesen werden, daß bei der Einführung von "Tempo 30" in Wohngebieten die Zahl von Unfällen und Verletzten gesunken ist. Voraussetzung ist allerdings -zumindest in der Anfangsphase- auch eine verstärkte Verkehrs­überwachung .

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist aber nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Ehöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch ein weiterer großer Schritt zur Verbesserung des Wohnwertes.

Daß allein eine Beschilderung, gerade bei Straßen, die für den Durch­gangsverkehr genutzt werden, nicht immer ausreicht, ist ebenfalls bekannt.; Hier ist unbedingt eine begleitende Maßnahme erforderlich. Straßen­schwellen, die bereits für verschiedene Straßen in Montabaur als sinn­volle Maßnahme zur Verkehrsberuhigung angeschafft werden, sollten daher auch unangepasste Geschwindigkeiten in den Wohngebieten "Hemchen" und "Farenau" verhindern.

Unterstützend oder Alternativ wäre auch eine Aufbringung von "optischen Bremsen" an verschiedenen Stellen in Form einer Fahrbahnbemalung denkbar.

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Zu 2.): Zur Vermeidung einer langfristigen Nutzung der Meisenstraße und

der Straße Im Wiesengrund als Durchgangsstraße, ebenso zur Vermeidung . einer gleichartigen Nutzung der Westerwald- und Buchenstraße für die Zukunft, soll durch e-ine Änderung des Flächennutzungsplanes die Möglich- , keit einer Umgehung, insbesondere für den Schwerverkehr^ den Busverkehr und den Durchgangsverkehr geschaffen werden. Auf die wiederholten An­fragen der SPD wird verwiesen.

Auf * den Antrag der SPD vom 04.09.1984 zu diesem Sachverhalt war z.B. auch eine "VerkehrsZahlung" durch die Verwaltung zugesagt worden, die u.a. als Grundlage für eine Beratung herangezogen werden sollte.

Zu 3.): In der Vergangenheit wurde von der SPD bereits nach der Möglich­keit einer Vorverlegung des Ortsschildes im Zusammenhang mit der Aus­weisung des Baugebietes "Hemchen" gefragt. Aufgrund einer Aussage des Straßenbauamtes in Diez wurde eine solche Maßnahme bisher nicht ermöglich"; Mittlerweile ist jedoch eine Situation - auch durch den Durchgangsve^ ahr in der Meisenstraße und der Staße Im Wiesengrund- entstanden, die dei? Verkehrsteilnehmer in diesen Straßen im Ungewissen läßt, an welchem ^pkt er die "geschlossene Ortschaft" erreicht hat. Gerichtsurteile zu dier-m Thema schaffen allein keine befriedigende Klarstellung. Hier muß deutlich gemacht werden, daß der Verkehrsteilnehmer sich bereits ab der Meisen­straße in einer "geschlossenen Ortschaft" befindet.

Eine vorherige Beratung in den zuständigen Ausschüssen wird nicht mehr für erforderlich gehalten, weil

a) die SPD zu den genannten Sachverhalten bereits seit 1979 Anfragen an den Stadtrat gerichtet bzw. entsprechende Anträge gestellt hat, über die auch z.T. eingehend schon beraten worden ist

und

b) die Eilbedürftigkeit eine nunmehr schnelle Entscheidung verlangt um besondere Gefahrenschwerpunkte, gerade für Kinder und ältere Menschen kurzfristig auszuschließen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Initiative engagierter Bürger in diesen Wohngebieten hingewiesen.

Mit freundlichen Grüße

In Vertretung

Heinz Bächer