Akte 
Sitzung 25. September 1986
Entstehung
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Punkt 11/5: Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Voraus­leistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für den ortsge­rechten Ausbau der Hauptverkehrszone in Montabaur (Kleiner Markt/ Großer Markt/Kirchstraße)

- Vorlage Nr. 190 -

Eingangs der Diskussion verweist Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nochmals auf die rechtlichen Auswirkungen nach Inkrafttreten des neuen Kommunalab- gabengesetzes (Erhöhung der Belastung pro m^ beitragspflichtige Grundstücks­fläche, Eckgrundstücksvergünstigungen für eine Vielzahl der beitragspflichtigen Grundflächen u. ä.).

Er unterbreitet abschließend den Vorschlag, bei Zugrundelegung eines Ge­meindeanteils von 60 % den Vorausleistungsbetrag auf 60,-- DM/rn^ beitrags­pflichtige Grundstücksfläche festzusetzen.

Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erklärt, er halte den Gemeindeanteil mit Blick auf frühere Abrechnungsmaßnahmen für zu hoch.

Anschließend wird die Beschlußvorlage Nr. 190 zur Abstimmung gestellt.

Es ergeht folgender Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwar­tenden Ausbaubeitrag für die Fußgängerzone/verkehrsberuhigter Bereich in Montabaur (von Einmündung Steinweg bis Einmündung Kolpingstraße). Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand beträgt 60 v. H.

Der Vorausleistungsbetrag wird auf 60,-- DM pro m^ beitragspflichtige Grund­stücksfläche festgesetzt.

Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse die Ratsmitglieder Höhn (FWG), Lorenz (FWG), Schneider (CDU) und Mahl (CDU) gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

g vom

Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen 1986 auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag und Festsetzung des Anteils . IX

der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Westerwaldstraße und der Buchenstraße in Montabaur-Horressen - Vorlage Nr. 191 -

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterbreitet den Vorschlag, in Anlehnung an Abrechnungen in jüngster Zeit den Gemeindeanteil auf 40 % festzulegen. vom

Nach seiner Auffassung wird damit der Verkehrsbelastung der beiden Straßenzüge 986

mit Anlieger- und Durchgangsverkehr hinreicnend Rechnung getragen. IX

Ratsmitglied Bächer (SPD) stellt den Antrag, den Gemeindeanteil auf 50 % festzulegen. Er begründet diesen Antrag damit, daß es sich bei der Westerwald­straße und Buchenstraße um Straßenzüge mit starkem innerörtlichem Durchgangs­verkehr handelt. Dies werde auch belegt durch ein von der Verwaltung erstelltes Verkehrsgutachten aus dem Jahre 1984. Ein Vergleich mtt der in jüngster Zeit abgerechneten Ausbaumaßnahme Herzog-Adolf-Straße hält er nicht für gegeben, da im Gegensatz zur Herzog-Adolf-Straße für die Buchenstraße und Westerwald­straße keine echte Alternative zur Umgehung zur Verfügung stehe.

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